Die ab 1. Februar geplante Impfpflicht wird Montagnachmittag im Gesundheitsausschuss des Nationalrats behandelt. Um 14 Uhr startete der Ausschuss mit einem öffentlichen Experten-Hearing. Am Abend wird dann der Beschluss des Gesetzesentwurfes durch den Ausschuss erwartet. Nicht nur die Regierungsfraktionen ÖVP und Grünen sind dafür, auch die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen SPÖ und NEOS dürften das Vorhaben zum überwiegenden Teil mittragen.
Der überarbeitete Entwurf zur Impfpflicht wurde am Sonntag von der Regierung vorgestellt. Die Maßnahme soll Anfang Februar in Kraft treten, wobei eine Eingangsphase ohne Strafen bis Mitte März vorgesehen ist. Betroffen sein werden alle Personen ab 18 Jahren mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich. Sie müssen künftig ein gültiges Impfzertifikat vorweisen. Ausnahmen gibt es für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können sowie für Genesene (bis sechs Monate nach der Genesung). Der Strafrahmen reicht von 600 bis 3600 Euro.
Ab 16. März wird kontrolliert
Die Impfpflicht kommt in drei Phasen: Ab Anfang Februar wird jeder Haushalt bis Mitte März schriftlich über die Maßnahme informiert. Ab 16. März wird die Impfpflicht dann zum „Kontrolldelikt“. Überprüfungen können dann im Rahmen von Kontrollen, etwa im Straßenverkehr, stattfinden. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen.
Sobald dann die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen zum Daten-Abgleich geschaffen hat, bekommen alle dann noch Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann auch die dritte Phase in Kraft. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, erhält eine automatisierte Impfstrafverfügung ausgestellt.
SPÖ und NEOS trotz Skepsis an Bord
Nach dem Ausschuss-Beschluss am Montag wandert der Entwurf dann ins Plenum des Nationalrates - der dortige Beschluss ist für kommenden Donnerstag vorgesehen. Zwar reicht dafür eine einfache Mehrheit, die türkis-grüne Regierung war aber bemüht, eine breitere Zustimmung zu erhalten. Trotz vereinzelter Skepsis konnten SPÖ und NEOS für das Vorhaben gewonnen werden, nur die FPÖ blieb bei ihrer bekannten Ablehnung.
Diese begründeten die Freiheitlichen ein weiteres Mal in einer Pressekonferenz am Montag. „Aus unserer Sicht sind viel zu viele Fragen offen und unbeantwortet, als dass diese Impfpflicht in Kraft treten könnte“, sagte der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Der unter anderem von der FPÖ angeführte Protest habe aber auch Wirkung gezeigt. So habe die Regierung ihr Vorhaben in einigen Punkten abgeschwächt, so Kaniak.
„Kein gerechtfertigter Eingriff in Grundrechte“
„Wir haben keinen gerechtfertigten Eingriff in unsere Grundrechte“, befand wiederum FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst. Das Gesetz diene auch „keineswegs dem Schutz der Gesundheit“, brachte sie nicht näher genannte „Kollateralschäden“ ins Rennen. Als Experten holten die Freiheitlichen abermals den Völkerrechtsexperten Michael Geistlinger aufs Podium, der bereits die Genfer Flüchtlingskonvention infrage gestellt hatte. Seine Bedenken konzentrieren sich auf die vorläufige Zulassung der Impfstoffe, da noch zahlreiche Daten vermisst würden.
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