Der Entwurf zum Impfpflicht-Gesetz hat am Montagabend mit breiter Mehrheit den Gesundheitsausschuss des Nationalrates passiert. Das Vorhaben erhielt im Ausschuss die Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP und Grünen sowie jene der SPÖ-Abgeordneten und auch eine der beiden NEOS-Mandatare. Die FPÖ stellte sich geschlossen dagegen (siehe auch Video oben). Damit ist die erste Hürde genommen. Auch am Donnerstag dürften die SPÖ- wie auch die NEOS-Abgeordneten das Impfpflicht-Gesetz mit breiter Mehrheit mittragen. Dann ist noch die dritte Hürde ausständig: der Bundesrat am 3. Februar.
Nach dem nun erfolgten Ausschuss-Beschluss soll das Gesetz am Donnerstag im Plenum des Nationalrats beschlossen werden. Zwar reicht dafür eine einfache Mehrheit, die türkis-grüne Regierung hatte sich aber um eine breite Zustimmung bemüht. Trotz teils innerparteilicher Skepsis konnten SPÖ und NEOS für das Vorhaben gewonnen werden, lediglich bei den NEOS dürften einige Abgeordnete auch im Plenum gegen die Impfpflicht votieren.
SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger hatte schon vor der Ausschusssitzung klargemacht, dass die SP-Fraktion wohl auch am Donnerstag geschlossen für das Vorhaben stimmen werde. Er könne zwar nicht für jeden einzelnen Abgeordneten sprechen, die SPÖ diskutiere aber immer intern und trete dann geschlossen auf, gab er zu verstehen.
SPÖ wegen „Covid ist erledigt“-Botschaften „wütend“ auf ÖVP
Zur innerparteilicher Skepsis - insbesondere aus den Reihen der roten Gewerkschafter - sagte Stöger, viele davon seien „wütend“, weil die Impfpflicht nur notwendig geworden sei, weil die Regierung gesagt habe, „Covid ist erledigt“. Damit verwies der Abgeordnete auf jene Plakat-Kampagne der ÖVP aus dem Sommer, bei der u.a. der Slogan „Die Pandemie gemeistert, die Krise bekämpft“ verwendet wurde.
Gleichzeitig betonte Stöger, dass die Impfung notwendig sei: „Die Covid-Impfung ist jetzt das Mittel der Wahl.“ Als Sozialdemokratie werde es notwendig sein, zu sagen: „Lasst Euch impfen!“. „Daher werden wir diesen nationalen Schulterschluss auch mittragen.“
Zustimmung von Meinl-Reisinger, keine von Loacker
NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger betonte einmal mehr, dass es bei den Pinken in dieser Frage keinen Klubzwang gebe, weil auch gute Argumente gegen eine Impfpflicht sprächen. Im Ausschuss stimmte dann auch Gerald Loacker erwartungsgemäß gegen das Vorhaben, der zweite NEOS-Mandatar, Vize-Klubchef Nikolaus Scherak, votierte dafür. Im Plenum werden laut Meinl-Reisinger dann mindestens elf der 15 Pinken für das Gesetz stimmen.
„Erstmals die Chance, schneller als das Virus zu sein“
Sie selbst begründete ihr Ja zur Impfpflicht damit, dass die Pandemie mittlerweile alle „satt“ hätten und man das Leben „mit allen Freiheiten“ wieder zurückwolle - und zu diesem Zustand führe die Impfung. Sie verwies auch darauf, dass es vor allem darum gehe, einen weiteren Lockdown im Herbst 2022 zu verhindern. Man habe nun erstmals die Chance, „schneller als das Virus“ zu sein.
Expertenrunde betonte längerfristige Perspektive
Diese Ansicht teilte auch die klare Mehrheit der von den Fraktionen zum öffentlichen Ausschuss-Hearing geladenen Experten. Auch werteten alle bis auf den von den Freiheitlichen bestellten Völkerrechtler Michael Geistlinger das geplante Gesetz als verhältnismäßige Maßnahme. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) betonte ebenfalls, dass die Impfpflicht eine langfristige Perspektive darstelle: „Die Impfpflicht wird uns nicht aktuell helfen in der Omikron-Welle, das war aber gar nicht das Ziel.“ Denn das Gesetz sei keine Akutmaßnahme. Vielmehr werde die Impfung auch im Kampf gegen künftige Varianten helfen.
Der überarbeitete Entwurf zur Impfpflicht wurde erst am Sonntag von der Regierung vorgestellt. Starten soll die verpflichtende Corona-Impfung Anfang Februar, dabei ist eine Eingangsphase ohne Strafen bis Mitte März vorgesehen. Betroffen sein werden alle Personen ab 18 Jahren mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich. Sie müssen künftig ein gültiges Impfzertifikat vorweisen. Ausnahmen gibt es für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können sowie für Genesene (bis sechs Monate nach der Genesung). Der Strafrahmen reicht von 600 bis 3600 Euro.
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