Die jüngste Novelle zur Corona-Schutzmaßnahmen-Verordnung bringt die Rückkehr der Wohnzimmertests. Wer sich also krank fühlt und auf Nummer sicher gehen will oder für den Arbeitsplatz einen Testnachweis benötigt, kann sich nun zu Hause testen - anerkannt werden die Wohnzimmertests allerdings nur, wenn sie in einem behördlichen Datensystem erfasst werden. Gültig sind die Wohnzimmertests wie auch die normalen Antigentests in Teststationen 24 Stunden lang. In Wien werden allerdings weiterhin schärfere Regeln beibehalten und die Wohnzimmertests nicht anerkannt.
Auch letztgenannte Antigentests sind ab Freitag wieder überall dort zulässig, wo ein 3G-Nachweis benötigt wird - was in den meisten Fällen sowieso nur der eigene Arbeitsplatz sein dürfte. Denn der Lockdown für Ungeimpfte wird bis 30. Jänner verlängert. Im Handel, Gastronomie sowie in so gut wie allen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt mittlerweile sowieso 2G oder sogar mancherorts 2G plus.
Kommt das PCR-Ergebnis nicht, geht auch Antigen
Im Übrigen können die Antigentests laut der Novelle auch dann herangezogen werden, wenn man den PCR-Test zwar abgegeben hat, aber das Ergebnis, etwa aufgrund der Überlastung von Laboren, auf sich warten lässt. Auch dann darf der Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.
Wien erkennt Wohnzimmertests nicht an
Es muss allerdings gesagt werden, dass die Corona-Maßnahmenverordnung „nur“ den Mindestrahmen vorgibt. Und so hat nun Wien bereits bekannt gegeben, dass man weiterhin schärfere Regeln beibehalten werde und die Wohnzimmertests nicht anerkennen werde.
In der Bundeshauptstadt war man den Selbsttests schon in der Vergangenheit skeptisch gegenüber gestanden und hatte sie früh nicht anerkannt. An dieser Strategie wird sich auch nichts ändern, hieß es von einem Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) auf Anfrage der APA. Wien verfügt ohnehin über das umfangreichste und am besten funktionierende PCR-Testsystem im Land.
Sperrstunde bleibt bei 22 Uhr
Ansonsten hat die Verordnung keine Neuigkeiten zu bieten: Die Sperrstunde in der Gastronomie bleibt bei 22 Uhr, Nacht- und Stehgastronomie - aber auch das viel diskutierte Après-Ski - bleiben weiterhin verboten. Zumindest offiziell, denn die Corona-Inzidenzen aus den Wintersportregionen sprechen hier eine andere Sprache ...
Wohnzimmertests nicht mehr gratis
Die Novelle soll am Donnerstag vom Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen werden, gelten werden die Bestimmungen dann ab Freitag. Übrigens: Dass die Wohnzimmertests wieder gratis ausgegeben werden, ist in der Novelle nicht vorgesehen. Wer sich also Geld sparen will, muss weiterhin gurgeln oder in die Teststraßen gehen.
Loacker: „Bankrotterklärung“
Scharfe Kritik am Comeback der Wohnzimmer-Tests kommt übrigens von den NEOS. Von einer „Bankrotterklärung“ schreibt Pandemiesprecher Gerald Loacker in einer Aussendung. Eine Verordnung, die nicht aussagekräftige Tests wieder zulasse, und gleichzeitig völlig willkürliche, weil nutzlose Maßnahmen wie die Sperrstunde um 22 Uhr verlängere, zeige einmal mehr, dass die Regierung einfach keinen Plan habe.
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