Justizstreit
EU stellt Polen 69-Millionen-Strafe aus
Weil Polen einem Urteil des EuGH nicht nachkommt, hat die EU-Kommission der Regierung in Warschau nun eine Geldstrafe in der Höhe von 69 Millionen Euro ausgestellt. Hintergrund sind die umstrittenen Aktivitäten der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs, die laut dem Richterspruch eine Untergrabung der Unabhängigkeit der polnischen Justiz darstellen.
Aus Brüsseler Kreisen hieß es, dass Warschau nun 45 Tage Zeit habe, um die Strafe zu zahlen. „Ich kann bestätigen, dass der Brief verschickt wurde“, sagte ein Kommissionssprecher der Nachrichtenagentur AFP, ohne Details zu nennen.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte Polen Ende Oktober verurteilt, wegen seines Vorgehens in der Angelegenheit ab dem 3. November täglich eine Million Euro Strafe zu zahlen. Damit soll eine vorherige Eil-Entscheidung des EuGH durchgesetzt werden, mit der ein sofortiger Stopp der Aktivitäten der Disziplinarkammer angeordnet wurde.
Wird Strafe von EU-Zahlungen einbehalten?
Die nun eingeforderte Summe von 69 Millionen Euro deckt die Strafe ab, die sich bis zum 10. Jänner angehäuft hat. Wenn Polen die Forderung nicht begleicht, kann die Summe von den EU-Zahlungen an Polen abgezogen werden. Ein solcher Schritt wäre beispiellos.
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