Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) fordert vom Gesundheitsminister Antworten zu den Covid-Maßnahmen der türkis-grünen Regierung. Die Aufregung ist groß. Selten hat ein Schreiben des Höchstgerichts an eine Behörde für so viel Erregung gesorgt.
Das Thema macht den Ton. Corona-Maßnahmen. Umstritten seit Monaten. Der VfGH, bei dem zahlreiche Beschwerden zu den Verordnungen eingegangen sind, will von Wolfgang Mückstein wissen, wie gerechtfertigt diese waren. Etwa Lockdown und 2G-Regeln. Wirksamkeit von Impfungen und Tests. Das Gesamtinteresse gilt der Belastung des Gesundheitssystems.
Bis 18. Februar hat das Gesundheitsministerium Zeit für Antworten. Vom VfGH heißt es, solche Anfragen seien keine Seltenheit. Ein Referent erhält den Fall, und oft wird - so wie hier - ein Vorverfahren eingeleitet, die „gegnerische“ Partei um Stellungnahme gebeten. Dann erarbeitet der Referent einen Entscheidungsvorschlag, der im Kollegium beraten wird.
Die Fragen sind sehr detailliert und genau. Das Ministerium wird wohl nicht alle beantworten können.
Heinz Mayer, Verfassungsrechtsexperte
Schwierige Aufgaben, Rückenwind für Rebellen?
Verfassungsjurist Heinz Mayer: „Auffällig ist, dass die Fragen hier sehr detailliert und genau sind. Sehr gründlich. Zum Teil werden die Fragen wohl nicht beantwortet werden können.“ Etwa, wie viele Menschen an oder mit Covid-19 verstorben sind. Zudem gebe es die Datenproblematik in Österreich.
Doch was kann passieren? „Der VfGH könnte sagen, dass anhand der Daten nicht nachgewiesen sei, dass Covid die Ursache für Anspannung in den Spitälern ist.“ Daher seien die Corona-Maßnahmen der Regierung unzulässig. Mayer hält dies jedoch für unwahrscheinlich. Zumal die Spitalszahlen nachweislich stiegen und es auch evident sei, dass viele Covid-Infizierte auf den Stationen liegen.
Maßnahmen-Gegner wähnen dennoch Rückenwind. Auch steirische grüne Rebellen, die am Montag in einem offenen Brief an den Bundesrat ein Verhindern der Impfpflicht forderten. Wird wohl nichts bringen. Der grüne Minister in Wien indes wollte sich am Montag nicht äußern. Er hat vorerst genug zu tun mit den vielen Fragen des VfGH.
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