Am Montag fand ab 9 Uhr morgens der Prozess gegen Ewald B. am Landesgericht Eisenstadt statt. Er hatte, wie berichtet, im November das Einfamilienhaus in Sieggraben angezündet, in dem seine Frau und Kinder wohnten. Das Urteil, eine teilbedingte Haftstrafe von 30 Monaten, ist nicht rechtskräftig.
Der 47-jährige Ehemann und Familienvater hatte in mehreren Stellen im Haus Feuer gelegt, die Flammen hatten beim Eintreffen der Feuerwehr auf das ganze Haus übergegriffen. Am Montag stand er dafür vor Gericht.
Für Daniela B. und ihre beiden Kinder brach am 8. November des Vorjahres eine Welt zusammen. Der eigene Mann, von dem sie die Scheidung eingereicht hatte, ließ das Familienhaus in den frühen Morgenstunden in Flammen aufgehen. Mehr als 100 Kameraden von sieben Feuerwehren kämpften stundenlang gegen die Flammen und suchten nach möglichen Vermissten im brennenden Haus. Zum Glück hatten die Mutter und die damals sieben und fünf Jahre alten Buben die Nacht bei Freunden verbracht - aus Angst vor Ewald B.!
Flucht und Verhaftung
Dieser war nach der Tat geflüchtet, wurde kurz darauf von der Polizei gefasst, doch gegen Kaution aus der Untersuchungshaft wieder freigelassen. Jetzt musste sich der Täter vor dem Landesgericht verantworten. „Mein Mandant gesteht die Tat an sich, er kann sich nicht erklären, was ihn dazu getrieben hat“, erklärte sein Verteidiger zum Auftakt.
Staatsanwalt sieht Rache als Motiv für Brandstiftung
Von der Vorsitzenden befragt, meinte B., der „enorme psychische Druck der vergangenen Monate“ habe ihn dazu getrieben. Es sei eine „spontane Aktion“ gewesen, die ihm „sehr leid“ tue. Doch das nahm der Staatsanwalt dem Angeklagten nicht ab: „Sie haben gezielt an mehreren Stellen Feuer gelegt, unter anderem im Kinderzimmer, und sogar Grillanzünder verwendet. Sie wussten, was das für Auswirkungen haben würde. Ihr Motiv war Rache.“
Meiner Mandantin geht es bis heute nicht gut. Sie möchte sich aber bei allen Menschen, die ihr geholfen haben, herzlich bedanken.
Opferanwalt Nikolaus Mitrovits gegenüber der „Krone“
Und auch die Noch-Ehefrau sagte aus, dass Ewald B. zuvor das „warme Abtragen“ des Hauses angekündigt habe: „Er hat gesagt, wenn er mit uns fertig ist, wird man davon in der Zeitung lesen.“ Als Zeuge sagte unter anderem der damalige Einsatzleiter der Feuerwehr aus: „Unsere Erstalarmierung hieß Menschenrettung, da zu dem Zeitpunkt niemand wusste, dass ich keine Personen mehr im Haus befanden. Ein Atemschutztrupp drang in das brennende Gebäude ein und suchte nach den Vermissten. Erst später stellte sich durch einen Anruf der Polizei heraus, dass das Haus leer war.“
In seinem Schlussplädoyer bat der Verteidiger um ein mildes Urteil, regte gar eine Bewährungsstrafe an.
Kurz vor 11 Uhr am Vormittag fiel dann nach kurzer Beratung des Schöffensenats das Urteil (nicht rechtskräftig): 30 Monate Haft, davon 10 unbedingt. Zudem muss Ewald B. sowohl der Versicherung als auch seinem Opfer 10.000 Euro bezahlen. Sowohl der Verteidiger des Angeklagten als auch der Staatsanwalt erbaten drei Tage Bedenkzeit. Der Strafrahmen liegt zwischen einem und zehn Jahren Haft.
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