Kein geeignetes Mittel

Bayern setzt Impfpflicht im Gesundheitswesen aus

Ausland
07.02.2022 14:55

Bayern geht trotz der steigenden Corona-Neuinfektionen auf Lockerungskurs: Die Impfpflicht im Gesundheitswesen soll ausgesetzt werden (siehe Video oben), auch die Sperrstunde in der Gastronomie fällt. In Sport und Kultur werden mehr Zuschauer zugelassen, die Vorschriften für Friseure und andere körpernahe Dienstleister werden ebenfalls gelockert. Ministerpräsident Markus Söder sprach von einer „sanften und kontrollierten Öffnung“, Krankenhäusern drohe „keine Überforderung mehr“. Es gelte, die „Tür durch die Corona-Wand zu finden“.

Die Impfpflicht im Gesundheitswesen sei kein geeignetes Mittel, um die derzeitige Omikron-Welle zu brechen, sie könne aber erhebliche Probleme schaffen, wenn ungeimpfte Pflegekräfte kündigten, so Söder. „Deswegen werden wir im Vollzug großzügigste Übergangsregelungen anwenden.“ Das laufe de facto „auf ein Aussetzen des Vollzugs“ hinaus. Gesundheitsminister Klaus Holetschek arbeite derzeit an Details.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen soll ab Mitte März gelten. Zuletzt war Kritik an der Impfpflicht in Krankenhäusern oder Pflegeheimen geäußert worden. Söder bekräftige, er sei grundsätzlich für eine Impfpflicht.

Sperrstunde wird aufgehoben, 2G-Regelung bleibt
Derzeit gilt für Gaststätten in Bayern noch eine Sperrstunde von 22 Uhr. Diese solle aufgehoben werden, die 2G-Regelung werde allerdings beibehalten. Bei Sport- und Kulturveranstaltungen sollen in Zukunft wieder deutlich mehr Plätze besetzt werden dürfen - im Kulturbereich solle die Obergrenze auf 75 Prozent erhöht werden, in Sportstadien auf 50 Prozent oder 15.000 Zuschauer. Die Erfahrungen seien positiv, sagte Söder. In beiden Fällen gelte eine 2G-Plus-Regelung mit Maske - das sei ein „sehr, sehr hinreichender Schutz“.

Zudem sollen Friseure, Nagelstudios oder andere körpernahe Dienstleister künftig auch wieder Kunden nur mit negativem Corona-Test bedienen dürfen. Söder kündigte an, dass hier eine 3G-Regelung ausreichend sei. Im Handel war die 2G-Regelung zuletzt gerichtlich gekippt worden.

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