Verfassungswidrig?

Impfpflicht-Gesetz nun auch beim VfGH angekommen

Politik
07.02.2022 17:25

Einen Tag nach Veröffentlichung der Verordnung ist der erste Antrag zum Impfpflicht-Gesetz beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelangt. Ob das neue Gesetz verfassungswidrig ist, wird man aber erst in vier bis sechs Monaten wissen.

Mit dem Antrag wird die Verfassungswidrigkeit des Impfpflicht-Gesetzes, das am 5. Februar in Kraft getreten ist, geltend gemacht. Das Gericht muss nun in einem Verfahren ermitteln und dafür Stellungnahmen der Bundesregierung einholen.

(Bild: APA/BARBARA GINDL)

Schon mehr als 600 Anträge oder Beschwerden mit Corona-Bezug
Doch das ist keineswegs das erste Mal, dass sich der Gerichtshof mit dem Thema Corona auseinandersetzen muss - seit April 2020 sind mehr als 600 Anträge bzw. Beschwerden mit Bezug auf die Pandemie beim VfGH eingelangt, mehrere Mitglieder des Kollegiums befassen sich derzeit mit solchen Verfahren. Knapp 500 davon sind bereits erledigt.

Präsident weist jeden Antrag einem Richter zu
Zwischen vier und sechs Monaten dauern Gesetzesprüfungsverfahren bei dem Gerichtshof in der Regel - eine „im internationalen Vergleich kurze Zeitspanne“, hob der VfGH in einer Aussendung hervor. Der Präsident weist jeden Antrag, der beim VfGH landet, einer Richterin oder einem Richter zu. Sie prüfen dann, ob der Antrag die Prozessvoraussetzungen und die Formerfordernisse erfüllt. Ein Antrag kann zurückgewiesen bzw. abgelehnt werden, wenn der zuständige Richter ihn von vornherein für unzulässig hält oder er keine Aussicht auf Erfolg oder Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage sieht.

VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter (Bild: APA/HANS PUNZ)
VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter

Ist dem nicht so, holt der Richter eine Stellungnahme der Gegenpartei sowie Beteiligter ein und lässt sich die Akten vorlegen. Im Falle der Impfpflicht handelt es sich bei der Gegenpartei um die Bundesregierung. Der zuständige Richter arbeitet einen Entscheidungsentwurf aus, der gemeinsam mit wesentlichen Aktenstücken allen 14 Mitgliedern des Richterkollegiums vorgelegt wird. Diese müssen anschließend darüber beraten und entscheiden.

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