Zum Beispiel Schwangere oder Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Mit 14. Februar können sie steiermarkweit über eine Website um eine Impfbefreiung ansuchen.
Mit Anfang Februar ist die Impfpflicht in Österreich in Kraft getreten, seit dem heutigen Tag um 10 Uhr kann auch digital um die Befreiung angesucht werden. Jedes Bundesland ist dabei selbst zuständig, eine Lösung zur Verfügung zu stellen. Vergangene Woche erntete man dafür auch heftige Kritik.
In der Steiermark werden die Anträge über die Website von „Steiermark impft“ abgewickelt: In wenigen Schritten müssen Personendaten angegeben und Befunde hochgeladen werden. „Sendet man das Formular ab, wird zuerst kontrolliert, ob die richtigen Unterlagen vorhanden sind. Wenn dies der Fall ist, prüft der Epidemiearzt die Befunde und genehmigt oder lehnt anschließend den Antrag ab“, erklärt der Corona-Koordinator Helmut Theobald Müller. Bei Genehmigung erhalte man ein Zertifikat per E-Mail, welches man momentan noch ausdrucken und bei sich tragen muss: „Eine Eintragung ins ELGA wird technisch erst im April möglich sein.“
Um Befunde muss man sich selbst kümmern
Einen solchen Antrag stellen, können nur jene, die von der Impfpflicht ausgenommen sind: Schwangere, Genesene und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder keine ausreichende Immunantwort ausbilden. Unter 18-Jährige sind zwar von der Impfpflicht befreit, müssen aber nicht um eine Ausnahme ansuchen.
„Um den Befund muss man sich im Vorhinein selbst kümmern“, so Müller. Möglich sei dies bei den Fachärzten, die die Patienten behandeln, weiß Eva Winter, Leiterin des Gesundheitsamtes der Stadt Graz. Sie ergänzt: „Es muss kein eigenes Dokument angefertigt werden. Der bereits vorhandene Arztbrief reicht, genauso wie eine Ambulanzkarte.“
Daten seien auf Plattform sicher
Bedenken zum Datenschutz müsse man laut Müller keine haben: „Die Plattform ist sehr sicher.“ Man habe eine externe Firma mit der Sicherheitskontrolle beauftragt, das Formular selbst habe die EDV-Abteilung des Landes entwickelt.
Warum die Anträge überhaupt digital abgewickelt werden? „Online geht es am schnellsten, sichersten und die Angaben sind vollständig“, begründet der Corona-Koordinator. Damit stelle man auch sicher, dass eine Befreiung auf schnellsten Weg funktioniere. Wobei Müller keine Angaben zur Bearbeitungszeit macht: „Wir wissen nicht wie viele Formulare einlangen, daher wissen wir auch nicht, wie lange es dauern wird.“ Man erwarte aber einen großen Andrang; bislang seien steiermarkweit 500 bis 1000 schriftliche Eingaben gemacht worden. Am Mittwoch wird mit der Bearbeitung begonnen.
Info-Hotline des Bundes: 0800 555621
Die Corona-Hotline zu Fragen zur Impfpflicht, zu Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe sowie zum Grünen Pass ist von 0:00 bis 24:00 Uhr besetzt.
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