Derzeit müssen körpernahe Dienstleister wie Friseure noch den 3G-Nachweis ihrer Kunden kontrollieren - geht es nach der Wirtschaftskammer, soll das allerdings demnächst fallen. Stattdessen will man die Kontrollen in die Hände der „zuständigen Sicherheitsbehörden“ legen. Im Handel ist die Kontrollpflicht, allerdings für 2G, ja bereits gefallen. Hier gilt nur noch die FFP2-Maskenpflicht ...
Die Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer (WKÖ) will die Verantwortung für die 3G-Kontrollen bei körpernahen Dienstleistungen in Zukunft nicht mehr bei den Unternehmen sehen. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Impfpflicht, der hohen Impfquote in der Bevölkerung und der niedrigen Zahl an Intensivpatienten könne „die 3G-Kontrolle nicht mehr bei den Betrieben liegen“, so Bundessparten-Obfrau Renate Scheichelbauer-Schuster am Montag.
„Dickicht an Corona-Regelungen durchforsten“
Stattdessen müssten die 3G-Kontrollen von den zuständigen Sicherheitsbehörden übernommen werden, so Scheichelbauer-Schuster. Darüber hinaus fordert die Branchenvertreterin die Abschaffung der 2G-Regel für Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Es sei höchste Zeit, „das Dickicht an Corona-Regelungen zu durchforsten, damit sich die Betriebe wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können“.
Aktuell braucht man für den Friseurbesuch einen 3G-Nachweis. Ab Samstag gilt dann auch in der Gastronomie - mit Ausnahme in Wien - 3G für den Lokalbesuch. Die Gültigkeit von PCR-Tests wird für die Gastronomie auf 48 Stunden verkürzt - für alle anderen Bereiche bleibt die Gültigkeit von PCR-Tests wie bisher bei 72 Stunden. Sollten PCR-Tests nicht verfügbar sein, gelten auch Antigentests für die Dauer von 24 Stunden. Die 3G-Regel gilt ab dann auch bei Veranstaltungen (anstatt der vorherigen 2G-Regel).
Auch Freizeitbetriebe fordern Lockerungen
Auch vonseiten der Freizeitbetriebe heißt es, man wünsche sich weitere Lockerungen. So bringe etwa der Wegfall der Personenobergrenzen für Veranstaltungen (bei gleichzeitiger Beibehaltung von 2G) endlich wieder eine gewisse Planbarkeit. „Das ist zwar ein positiver Schritt in die richtige Richtung, doch es braucht Lockerungen für alle Freizeit- und Sportbetriebe“, unterstreicht Gert Zaunbauer, Obmann der Sport- und Freizeitbetriebe in der WKNÖ.
In der gesamten Branche herrsche Aufregung darüber, dass es in vielen Bereichen bereits Lockerungen gebe, „während die Freizeit- und Sportbetriebe anscheinend vergessen worden sind“. So sei es etwa für die Fitnessbetriebe nicht begreiflich, dass gesundheitsfördernde Aktivitäten 2G brauchen. „Eine zeitversetzte gestaffelte Rückkehr zur 3G-Regel ist nicht nachvollziehbar und wirft sowohl Gleichheits- als auch Abgrenzungsprobleme auf. Wir fordern daher eine Gleichbehandlung der Freizeit- und Sportbetriebe und die Anwendung von 3G spätestens ab 19. Februar“, so Zaunbauer.
Nehammer: „Impfpflicht bleibt aufrecht“
Die Bundesregierung wird am Mittwoch gemeinsam mit den Landeshauptleuten über die Coronamaßnahmen beraten. Im Vorfeld waren Rufe nach weiteren Lockerungen laut geworden. Dass die viel diskutierte Impfpflicht fallen könnte, hatte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) im „Krone“-Interview jüngst verneint: „Solange also die Expertinnen und Experten der Kommission sagen: ,Ja, das Impfen ist das probate Mittel‘, bleibt die Impfpflicht natürlich aufrecht.“
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