Haben die Behörden bei der Abschiebung von Husein Salimov (13) auf das Kindeswohl geachtet? Antworten fordert Stephanie Krisper, Juristin und NEOS-Abgeordnete im Nationalrat. Sie stellt dem Innenminister gleich 80 Fragen zur Abschiebung der seit 2016 in Salzburg lebenden Familie. Wie berichtet, wurde der Familie aus Aserbaidschan kein Asyl gewährt.
„Warum gibt es kein humanitäres Bleiberecht für Husein? Wo bleibt die angekündigte Monitoring-Stelle für das Kindeswohl?“ Stephanie Krisper, österreichweit berühmt geworden durch ihre knallharten Auftritte im U-Ausschuss, fordert Antworten von ÖVP-Innenminister Gerhard Karner. Sie will zum Fall des abgeschobenen Husein eine parlamentarische Anfrage in den Nationalrat einbringen.
Wir fordern beispielsweise seit Ewigkeiten, dass bei solchen Fällen die Gemeinde einbezogen wird.
Stephanie Krisper, NEOS-Abgeordnete
„Es ist zu klären, ob hier das Kindeswohl berücksichtigt im Hinblick auf die Menschenrechte“, erklärt Krisper im „Krone“-Gespräch. „Wir fordern beispielsweise seit Ewigkeiten, dass bei solchen Fällen die Gemeinde einbezogen wird. Damit kann geklärt werden, ob eine Integrationsbereitschaft besteht.“
Husein Salinov und seine Mutter zeigten jedenfalls den Willen zur Integration, erklärten Menschen, die die Familie kennen: Die Mutter hat Deutschkurse besucht und soll sich auch um Arbeit bemüht haben. Der Sohn gilt als aufmerksamer Schüler, der sich auch in seinem Sportverein eingebracht hat. „Die Situation und Integration von Husein, inklusive Erfahrungen von Nahestehenden, blieben offenbar unbeachtet“, so Krisper.
Schüler-Visum als eine Rückkehr-Möglichkeit
Gespannt sein darf man auf die Antworten aus dem ÖVP-geführten Innenministerium - erst am Vortag hatte der Salzburger ÖVP-Landesrat Stefan Schnöll seine Unterstützung für Husein zugesagt. Er werde „rechtliche Möglichkeiten prüfen, damit die Familie legal zurückkehren“ kann.
Eine Möglichkeit wäre ein Schülervisum für Husein - ähnlich wie im Fall des georgischen Mädchens Tina, die im Jänner 2021 mit ihrer Familie abgeschoben wurde, im Dezember zurückkehrte und nun ein Schülervisum beantragt. Dafür braucht es aber auch die Einwilligung der Eltern.
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