Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat am Freitag die zuletzt von Experten getadelten Öffnungsschritte verteidigt, gleichzeitig aber angedeutet, dass die Lockerungen neu bewertet werden können, falls etwa die Zahl der Covid-Patienten in Spitälern steigt. Die Zeit bis zur Rücknahme der meisten Corona-Maßnahmen am 5. März sei „ein Beobachtungszeitraum, auch da kann man, wenn es denn sein muss, noch immer evaluieren“, sagte Nehammer.
Man werde beobachten, ob es bis dahin eine „andere Notwendigkeit“ gebe, „das ist derzeit aber nicht der Fall“, so der Kanzler im Interview mit dem Ö1-„Morgenjournal“. Nehammer betonte, dass die am Mittwoch angekündigten Lockerungen in einem „kontrollierten Prozess“ erfolgen, der gemeinsam mit den Experten des Krisenstabs GECKO entwickelt worden sei. Bis zum 5. März würden jedenfalls weiterhin Maskenpflicht und 3G-Regel, etwa in der Gastronomie, gelten.
„Freiheit wieder zurückholen“
Er bekräftigte, dass die Öffnungen auf den Berechnungen der Prognoserechner beruhen. Der Ausblick lasse zu, Maßnahmen zurückzunehmen. Das sei dann „nicht nur eine politische Entscheidungsfrage, sondern auch unsere Verpflichtung, dass wir uns die Freiheit wieder zurückholen, die uns das Virus genommen hat“, so Nehammer. Angesprochen auf Kritik von Medizinern, wonach etwa das Aus für die FFP2-Pflicht nicht nachvollziehbar sei, verwies er auf die GECKO-Experten, die „die Mehrheit“ seien. In Supermärkten oder öffentlichen Verkehrsmitteln gelte die Maskenpflicht weiter, um vulnerable Gruppen zu schützen.
Vorwürfe, wonach er mit den Öffnungen versuche, sich die Stimmen von Impfgegnern zurückzuholen oder vom Korruptions-U-Ausschuss abzulenken, wies Nehammer mit gelassenen Worten zurück: „Wir sehen, dass wir tatsächlich in einer beschwerten Zeit leben. Das Coronavirus führt auch dazu, dass die Diskussion leidenschaftlicher geführt wird“, sagte er dazu.
Impfpflicht-Kommission tagt erstmals
Am Freitag tagt die neu eingesetzte Kommission zur Corona-Impfpflicht zum ersten Mal. Sie soll eine Empfehlung abgeben, wie die Pflicht umgesetzt werden soll, und prüfen, ob sie verfassungsmäßig ist. Dieser Empfehlung will sich Kanzler Nehammer jedenfalls beugen. Fraglich ist, ob die Impfpflicht, die schon in Kraft ist, wie geplant mit 16. März kontrolliert wird.
Die Kommissionsmitglieder und Mediziner Herwig Kollaritsch und Eva Schernhammer vertraten in vergangenen Interviews die Ansicht, dass sie rechtzeitig vor dem Herbst schlagend werden müsse, damit sie - nach derzeitigem Wissensstand - ihre volle Wirkung entfalten kann. Von einem halben Jahr Vorlaufzeit ist die Rede. Das hieße ein Kontrollieren und Strafen ab April oder Mai - wenn nicht durch neue Virusvarianten wieder alles anders kommt.
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