Nicht rechtskräftig

Pushback von Somalier nach Slowenien war illegal

Steiermark
19.02.2022 09:06

Die steirische Polizei hat einen Flüchtling (17) aus Somalia illegal nach Slowenien zurückgebracht, als er in Bad Radkersburg einen Aslyantrag stellen wollte - das hat das Landesverwaltungsgericht nun festgestellt. Das Urteil vom 16. Februar ist nicht rechtskräftig.

Im Juli 2021 passierte der 17-jährige Somalier die grüne Grenze zwischen Slowenien und der Steiermark. Er wollte zur Polizeiinspektion Bad Radkersburg, um dort einen Asylantrag zu stellen - stattdessen wurde er zum Grenzübergang Sicheldorf gebracht und musste dort zurück nach Slowenien (wo er mittlerweile Asyl bekommen hat).

Am 16. Februar hat das Landesverwaltungsgericht in Graz entschieden: Das war illegal. Der Minderjährige habe sich klar ausgedrückt und nach Asyl gefragt. Ihm wäre ein Verfahren in Österreich zugestanden. Und da es schon das zweite Urteil (beide nicht rechtskräftig) dieser Art gegen die steirische Polizei ist, ortet das Gericht eine systematische Vorgehensweise.

„Systemisches Versagen“
„Die neuerliche gerichtliche Bestätigung der illegalen Pushbackroute ist entweder ein eiskalt kalkulierter Rechtsbruch oder systemisches Führungsversagen," sagt der Sprecher der Asylkoordination Österreich, Lukas Gahleitner-Gertz, zu diesem Urteil. Clemens Lahner, der den 17-Jährigen als Anwalt vertreten hat, sagt in einer Aussendung: „Es braucht  eine klare Handlungsanleitung für die Beamte und Konsequenzen für jene, die sich nicht daran halten.“

Landespolizeidirektion plant Revision
Der Landespolizeidirektion Steiermark ist das Urteil bekannt: „Der pauschale Vorwurf, dass es sich hierbei um eine methodische Anwendung von illegalen Zurückweisungen handelt, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und wird daher auch entschieden zurückgewiesen.“ Die Fremdenpolizei leiste „tagtäglich wertvolle Arbeit in der Bekämpfung illegaler Migration“. Allein in den vergangenen beiden Jahren (2020 und 2021) wurden etwa 2.200 Personen in der Steiermark aufgegriffen, heißt es. „Dabei kam es in Relation gerade einmal in zwei Fällen zu Beschwerden.“ Die LPD kündigt eine Revision an.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
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