Was macht der gelernte Österreicher, wenn politische Parteien einen Plan für gläserne Parteikassen präsentieren? Er ist skeptisch. Allzu lange und oft erfolgte der Umgang der Parteien mit Geld nach dem Motto „Tarnen, tricksen und täuschen!“ Wird jetzt alles besser? Schauen wir uns den Vorschlag der Regierungsparteien ÖVP und Grüne an.
Einsichtnahme des Rechnungshofes überfällig: In Zukunft soll der Rechnungshof bei jeder Partei in deren Büchern und Kontobelegen nachschauen können, wenn er eine unseriöse Finanzgebarung vermutet. Weigert sich die Partei, so entscheidet der Verfassungsgerichtshof, ob die Einsicht trotzdem gemacht wird. Das ist richtig und wichtig.
Allerdings ist eine solche Regelung seit Jahrzehnten überfällig. Bisher konnten Parteien ihren Finanzbericht an den Rechnungshof auch mit den Worten „Ätsch, wir schwindeln sowieso!“ übermitteln. Die Rechnungshofpräsidentin hätte in so einem Fall keine Möglichkeit gehabt, die offenkundig falschen Parteiangaben zu überprüfen oder zu beweisen.
Strafen statt Belohnung für Fehlverhalten: Wer Steuern hinterzieht oder gar Geld veruntreut, dem droht eine saftige Strafe. Was passierte bis heute einem Chef, Geschäftsführer oder Kassier einer Partei, der beim Geldausgeben die Gesetze verletzt? Nichts. Selbst bei einer millionenschweren Überschreitung der gesetzlich begrenzten Wahlkampfausgaben gibt es keine Strafe für die Person. Nun endlich soll persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, wer in einer Partei widerrechtlich wirtschaftet. Gut so!
Mindestens genauso nötig ist die Erhöhung der Geldstrafen für die Partei als solche. Sonst kann die durch ein besseres Wahlergebnis jahrelang höhere Parteiförderung viel mehr ausmachen als jede Strafe. Hier wurde bei den letzten Wahlen der Gesetzesbruch zum guten Geschäft.
Schönheitsfehler und Spenden: Ein Schönheitsfehler freilich bleibt: Eine Partei geht nicht bei Misswirtschaft wie eine Firma pleite, sondern die Strafzahlungen erfolgen entweder aus Mitteln der Parteienförderung mit unser aller Steuergeld. Oder mit Beiträgen von einfachen Mitgliedern und Spendern. Beides macht keinen schlanken Fuß.
Apropos Spenden: Da sollen die Obergrenzen gesenkt und die Offenlegungspflichten erhöht werden. Warum? Sollte nicht vertraulich bleiben, wer welcher Organisation was spendet? Nein. Weil überprüfbar sein muss, dass es keine unzulässigen Gegenleistungen für den Spender gibt. Zudem hatte eine Milliardärin ihre Spenden an die ÖVP allzu auffallend in Teilbeträge von 49.000 Euro gestückelt, während die Öffentlichkeit erst ab 50.000 Euro informiert werden musste.
Ein demokratischer Schritt: Die Parteipolitiker haben sich bewegt, um mehr Transparenz bei der Parteifinanzierung zu erreichen. Beschlossen wurde gar nichts. Für die Änderung des Parteiengesetzes braucht es im Parlament eine Zweidrittelmehrheit. Alles Gesagte ist daher bloß ein politischer Vorschlag. Beim endgültigen Gesetzesentwurf wird man das Kleingedruckte lesen müssen.
Genauso dürfen Parteien nicht wieder gefinkelt nach Grauzonen und gerade noch erlaubten Umgehungskonstruktionen zu suchen. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hat aber sehr treffend gesagt, dass mit dem nunmehrigen Vorschlag ein wichtiger Schritt gesetzt wurde. Nicht für die Parteien, sondern für unsere Demokratie.
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