Zuschuss ab April

Energiebonus: Einigung auf Details zu Gutscheinen

Politik
23.02.2022 12:32

Rund vier Millionen Haushalte sollen vom staatlichen Energiekostenzuschuss profitieren. Dieser wird, wie bereits berichtet, in Form von Gutscheinen verteilt werden. Nach anfänglichen Turbulenzen hat sich die türkis-grüne Regierung nun mit den Energieversorgern auf die Details einigen können. Bereits am Mittwoch soll ein Gesetzesantrag im Nationalrat eingebracht werden, der die rechtliche Grundlage bildet. Denn die Zeit drängt.

Die Regierung will die Briefe mit den Gutscheinen ab April verschicken. In Summe sollen 600 Millionen Euro „zielgerichtet“ an rund vier Millionen Haushalte verteilt werden, betonte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Mittwoch.

Brunner betonte, dass man gemeinsam mit der Energiebranche eine rechtssichere und unbürokratische Lösung gefunden habe. Darüber hinaus sei, so der ÖVP-Minister, ähnlich der Steuererklärung, Eigenverantwortung gefordert, da man anklicken wird müssen, dass man nicht über der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage, die aktuell 5670 Euro brutto im Monat beträgt, verdient. Der Punkt, dass den Gutschein-Brief in der Höhe von 150 Euro auch Haushalte bekommen werden, die keinen Anspruch haben, hatte in den vergangenen Tagen für viel Kritik und auch Häme und Kopfschütteln bei der Opposition gesorgt. Den rechtlichen Anspruch will das Finanzressort stichprobenartig überprüfen.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) wird nahegelegt, sich aus den Erhebungen herauszuhalten. (Bild: APA/HANS PUNZ)
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) wird nahegelegt, sich aus den Erhebungen herauszuhalten.

Energiebranche bekommt Aufwand für Abwicklung ersetzt
Die Energiebranche bekommt den Aufwand, der den Unternehmen durch die Abwicklung des Gutscheins entsteht, ersetzt. Wie hoch die Abgeltung in Summe sein wird, scheint noch nicht ganz klar zu sein - der Betrag dürfte jedoch zumindest mehrere Millionen Euro ausmachen. Orientieren will man sich laut Brunner an Benchmarks, genannt wurde etwa die Befreiung von der Ökostrompauschale, die von der GIS abgewickelt wird und wo rund fünf Euro pro Antrag fällig werden.

(Bild: stock.adobe.com)

Michael Strugl, Präsident von Oesterreichsenergie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft, hatte im Vorfeld wiederholt darauf hingewiesen, dass für die große Zahl an Zählpunkten und Haushalten, die für das Gutscheinsystem berücksichtigt werden müssen, ein entsprechend großer Aufwand entstehe. Die Verteilung des Gutscheins wird auch weitere Kosten verursachen, denn das Bundesrechenzentrum soll eine Online-Plattform zum Einlösen der Gutscheine aufsetzen und auch ein Callcenter und eine Hotline einrichten, etwa für den Fall, dass jemand den Brief nicht erhalten hat. Auch eine analoge Einlösung des Gutscheins soll so ermöglicht werden. Die Gutschrift soll dann auf der Jahresabrechnung aufscheinen.

Michael Strugl (Bild: APA/HANS PUNZ)
Michael Strugl

Versorger versprechen: Keine Abschaltungen bis Ende Mai
„Die E-Wirtschaft unterstützt diese Lösung und begrüßt, dass die Bundesregierung hier rasch Maßnahmen gesetzt hat, um die Menschen in Österreich zu entlasten“, betonte Strugl, der auch Chef des mehrheitlich staatlichen Verbund-Konzerns ist, bei der Pressekonferenz am Mittwoch. Darüber hinaus werde die E-Wirtschaft ihre eigenen Mittel massiv aufstocken, um Haushalten und Kleinunternehmen in Härtefällen zu helfen. Der Verzicht auf Strom- und Gasabschaltungen werde bis zum 31. Mai, also über die Heizperiode hinaus, verlängert, sagte Strugl.

Energiekostenzuschuss: Die wichtigsten Eckpunkte

  • Wer erhält den Zuschuss?
    Jedem Haushalt, der in Österreich einen Hauptwohnsitz hat, wird automatisiert ein Gutschein zugeschickt.
  • Wie hoch ist die Unterstützung?
    Der Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro wird von der Jahresrechnung des Stromlieferanten abgezogen.
  • Wie kommt man zur Gutschrift?
    Durch die Rücksendung bzw. Bestätigung auf einem Online-Portal wird die datenschutzrechtliche Zustimmung und somit bei vorliegendem Anspruch der Energiekostenausgleich gewährt.
  • Wo kann die Gutschrift eingelöst werden?
    Die Gutschrift ist online - eine Adresse gibt es allerdings noch nicht - oder per Post einlösen. Die Website und die Postanschrift werden auf dem Gutschein ersichtlich sein. Berechtigt sind allerdings nur Personen mit Wohnsitz in Österreich, die nicht mehr als ein Einkommen in der Höhe der (je nach Haushaltsgröße einfachen oder zweifachen) ASVG-Höchstbemessungsgrundlage beziehen.
  • Was passiert, wenn man den Gutschein einlöst, ohne anspruchsberechtigt zu sein?
    Das stellt laut Finanzministerium einen Förderbetrug dar. Neben der Rückzahlung der 150 Euro drohen auch rechtlichen Folgen.

Die noch offenen Fragen
Verschickt werden soll der Brief pro Zählpunkt, Nebenwohnsitze und Einspeise-Zähler sollen ebenso wie Nachtzähler herausgefiltert werden. Andere Details sind noch in Abklärung, etwa mit dem Innenministerium, welcher Stichtag für die Datenabfrage herangezogen wird.

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