Rechnungshof-Kritik

Grünland ging an Investoren, nicht an Bauern

Salzburg
02.03.2022 08:00
Landwirtschaftliche Flächen dürften eigentlich nur von Landwirten gekauft werden. Öfters wurde dieser Regel bei Grundstück-Deals im Pinzgau nicht eingehalten. Der Landesrechnungshof hat, wie berichtet, viel Kritik an den Vorgängen in der Grundverkehrskommission im Pinzgau geäußert. Die „Krone“ hat einige dieser Fälle genauer unter die Lupe genommen.

Grundsätzlich gilt: Wenn landwirtschaftliche Flächen verkauft werden, dürfen diese nur an Bauern gehen. Im Pinzgau wurde diese Regel aber scheinbar nicht zu genau genommen. Im manchen Fällen, die der Rechnungshof kritisierte, wurde nicht überprüft, ob es sich beim Käufer um Landwirte handelt, die die Flächen auch selbst bewirtschaften.

So kaufte in Mittersill eine neu gegründete Gesellschaft einen Gutshof, verpachtete die Felder und wandelte den Hof in eine traumhafte Eventlocation in den Bergen um. Für diese Location wird in einem Hotel geworben. Die Geschäftsführung des Hotels ist auch gleichzeitig jene der neuen Gesellschaft.

Hof wurde zu einer schönen Eventlocation
„Die Bezirksbauernkammer bestätigte die Landwirteeigenschaft nicht“, heißt es dazu im Rechnungshofbericht. „Eine Prüfung der Landwirteeigenschaft durch die Grundverkehrskommission Pinzgau war nicht dokumentiert“, schreiben die Prüfer weiter. Dennoch wurde das Rechtsgeschäft von der Kommission laut Bericht ohne Einschränkungen oder Auflagen genehmigt.

Der Name der neu gegründeten, den Hof kaufenden Firma unterscheidet sich übrigens zu jenem des Hofes nur um exakt einen Buchstaben. Das könnte nahe legen, dass die Gesellschaft nicht auf anhieb gefunden werden soll. Der Hof dient allerdings nicht nur als Veranstaltungsplatz, sondern wird zusätzlich für Nächtigungen angeboten. Die Bewirtschaftung der Felder soll von den Eltern einer beim Land tätigen und der ÖVP nahe stehenden Person übernommen worden sein. Die SPÖ spricht dabei von Seilschaften im Pinzgau und fordert auch Konsequenzen. Die Landtagsabgeordnete Karin Dollinger und Klubobmann Michael Wanner lassen gerade mögliche Schritte prüfen. Sogar Rückabwicklungen von den Geschäften wären dabei denkbar.

Braucht es neues Gesetz oder nur mehr Kontrolle?
Noch einen ähnlichen Fall wie in Mittersill beschreibt der Rechnungshof in seinem Bericht. Da habe ein Hotelier in unmittelbarer Umgebung zu seinem Hotel Grünland mit dem dazugehörigen Betrieb erworben. Auf dem für das Verfahren nötige A1-Formular gab er an, Landwirt zu sein. Als Adresse gab er allerdings die von jenem Hof an, den er kaufte.

Ob die Landwirt-Angabe überhaupt überprüft wurde, ist beim Verfahren nicht dokumentiert, was so nicht passieren dürfte. Während die ÖVP an einem neuen Gesetz momentan arbeitet, sieht die SPÖ keinen Bedarf. „Das derzeitige Gesetz müsste einfach nur umgesetzt werden“, sagt Dollinger. Das derzeitige Gesetz stammt übrigens aus dem Jahr 2001 und sollte die Verfahren vereinfachen und beschleunigen.

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