Die steuerliche Bevorzugung des Investors Siegfried Wolf sowie maßgeschneiderte Umfragen für die ÖVP standen am Donnerstag im Fokus des parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Als erster schilderte der Leiter der Internen Revision im Finanzministerium, wie die Prüfung fragwürdiger Studien der Meinungsforscherin Sabine Beinschab ablief. Für Unverständnis sorgte, dass der eigentliche Bericht verspätet und nur als „Anhang“ dem U-Ausschuss übermittelt worden war.
Der Leiter der Internen Revision - er ist seit 43 Jahren im Ressort tätig, seit fast 20 Jahren in dieser Funktion - erläuterte gleich in seinem Eingangsstatement den Ablauf der Überprüfung jener Studien der Meinungsforscherin Sabine Beinschab, die im Mittelpunkt der Inserate-Causa stehen. Der zeitliche Aufwand: 122 Tage. Grundlage für den Auftrag seien die Tatvorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gewesen. Aus diesem Grund seien auch nur Aufträge in Kooperation mit der Mediengruppe „Österreich“ überprüft worden.
Gefragt wurde der Beamte auch, warum dem U-Ausschuss anfänglich nur ein inhaltlich „dünner“ Bericht - eine eigentlich für die Medien bestimmte Information - übermittelt worden war und erst kurz vor Beginn der Befragungen das eigentliche Werk, das als „Anhang“ bezeichnet war. Kommuniziert habe diese Vorgangsweise der Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, sagte die Auskunftsperson. Wer ursprünglich den Auftrag erteilt hatte, konnte der Beamte nicht sagen.
Kritik von SPÖ und NEOS
SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer und seine NEOS-Kollegin Stephanie Krisper sahen nach der Befragung jedenfalls auch den zuerst an den Ausschuss übermittelten Revisionsbericht für die ÖVP maßgeschneidert, fehlten in diesem doch großteils Zahlen. Interessant sei auch, dass Budgeterhöhungen im Ressort für derartige Aufträge in Millionenhöhe oft via Einzeiler bewilligt worden seien.
Causa Wolf beschäftigte den Ausschuss
Nach dem Leiter der Internen Revision war am Donnerstag der Fachvorstand jenes Finanzamtes geladen, das für die Steuersache von Wolf zuständig war. Selbst sei er aber nicht damit betraut gewesen, betonte er gleich zu Beginn seiner Befragung. Es habe eine Großbetriebsprüfung gegeben, bestätigte er. Ein strittiger Punkt sei etwa ein geändertes Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz gewesen.
Im Finanzamt sei Wolfs Akt „vorstandszuständig“ gewesen, berichtete der Beamte. Aus diesem Grund habe die Finanzamtschefin den dazugehörigen Aktenteil auch in deren Schrank aufbewahrt - samt der Selbstanzeige Wolfs, die dem Untersuchungsausschuss nicht vorliegt, wie am Donnerstag bekannt wurde. Allerdings gibt es dazu ein Gedächtnisprotokoll eines Beamten.
ÖVP lobt Kontrollsystem
ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger hatte bereits zu Beginn des Tages angemerkt, dass in der Causa Wolf zumindest die Kontrollsysteme im Ministerium funktioniert und sich am Ende des Tages durchgesetzt hätten.
Am Nachmittag ist dann Sektionschef Mayr an der Reihe.
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