Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich am Dienstag in einer öffentlichen Verhandlung mit dem Thema Corona auseinander gesetzt. Beim Höchstgericht waren zahlreiche Beschwerden gegen die Verordnungen eingelangt, die u.a. den Lockdown für Ungeimpfte und die 2G-Regel zur Folge hatten. Mit vier davon befasst sich das Höchstgericht am Dienstag. Eine Entscheidung wird nicht sofort gefällt: Das Erkenntnis ergeht schriftlich und wird frühestens nächste Woche erwartet. Besonders wirksam dürfte der am 15. November des Vorjahres in Kraft getretene Lockdown für Ungeimpfte aber jedenfalls nicht gewesen sein. Das legen sowohl Umfragen als auch Messungen mit Mobilfunkdaten nahe.
In der aktuellen März-Session befasst sich der VfGH insgesamt mit einem guten Dutzend verschiedener Anträge zum Thema Corona, die sich mit Ausgangsregelung für Ungeimpfte und der 2G-Regelung befassen. Die für die öffentliche Verhandlung gewählten vier Anträge wurden deshalb ausgesucht, weil sie die grundlegenden Rechtsfragen abdecken, hieß es im Vorfeld aus dem VfGH. Die übrigen Anträge werden ebenfalls verhandelt, allerdings nicht öffentlich.
Lockdown für Ungeimpfte
Schon Ende November hat eine vom Complexity Science Hub Vienna (CSH) durchgeführte Auswertung von Mobilfunkdaten deutliche Zweifel an der Wirksamkeit des „Lockdowns für Ungeimpfte“ geweckt. Grundsätzlich wäre nämlich davon auszugehen gewesen, dass - sollte der „Lockdown für Ungeimpfte“ wirken - die Menschen in Bezirken mit geringerer Durchimpfung ihre Kontakte stärker reduzieren als die Bevölkerung in Bezirken mit höherer Durchimpfung.
Gesteigertes Risikobewusstsein in Bezirken mit hohen Inzidenzen
Tatsächlich zeigten die Handydaten zwar eine Reduktion des Bewegungsradius der Einwohner. Allerdings hing das Ausmaß der Reduktion weniger von der Durchimpfungsrate im jeweiligen Bezirk ab als von der Anzahl der Neuinfektionen. Die Autoren führten die geringere Mobilität daher auf ein gesteigertes Risikobewusstsein in Bezirken mit hohen Inzidenzen zurück und nicht auf den Lockdown für Ungeimpfte.
Unsere Zahlen sprechen sogar eher dafür, dass Geimpfte, obwohl sie von den verschärften Regeln selbst nicht betroffen waren, ihre Kontakte stärker einschränkten als Ungeimpfte.
Ergebnis des Austrian Corona Panel Project
Bestätigt wird diese Einschätzung auch durch Ergebnisse des Austrian Corona Panel Project. Dafür befragt die Universität Wien monatlich rund 1500 Menschen unter anderem auch zu ihrem Mobilitätsverhalten. Hier meldeten im November sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte eine deutliche Reduktion ihrer Mobilität und ihrer Sozialkontakte.
Ungeimpfte waren im Lockdown mobiler als Geimpfte
Doch schon im Jänner stieg die Zahl der von Ungeimpften gemeldeten Kontakte wieder deutlich an, obwohl der Lockdown damals nur für Geimpfte aufgehoben wurde und für Ungeimpfte zumindest formell weiter Einschränkungen galten.
„Unsere Zahlen sprechen sogar eher dafür, dass Geimpfte, obwohl sie von den verschärften Regeln selbst nicht betroffen waren, ihre Kontakte stärker einschränkten als Ungeimpfte“, hieß es Ende Februar in einem Blogpost des Projekts. In Summe meldeten Ungeimpfte im Lockdown eine deutlich höhere Mobilität als Geimpfte.
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