Politgranden stolperten über Mobiltelefone. Der Umgang mit den Nachrichten ist heftig umstritten: Ist wirklich alles rechtens?
Donnerstag im Ausschuss. Eckart Ratz hat das Wort und gibt es nicht mehr her. Der Ex- OGH-Präsident und Kurzzeit-Innenminister nach Ibiza doziert zu Rechtsfragen, echauffiert sich über die WKStA und über den Umgang mit Chats. „Persönliche Nachrichten dürfen nicht in den Ermittlungsakt.“ Erst recht nicht in den Ausschuss und die Medien. Damit befeuert er das Narrativ der ÖVP. Chats sind die Wurzel allen türkisen Übels. K. o. von Kurz und Co. inklusive. Die große Welt der kleinen Kommunikationsmittel ist wild umstritten.
2. März 2021, ein Jahr vor Beginn des Ausschusses zu ÖVP und Korruption. Urteil des EuGH. Nur bei „schwerer Kriminalität oder Gefährdung öffentlicher Sicherheit“ dürfen Daten abgesaugt und ausgewertet werden. Was heißt das für die Debatte in Österreich?
Rechtsmeinungen: Wie umgehen mit den Handys?
Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes: „Beim Urteil geht es um Vorratsdatenspeicherung. Die Sicherstellung und Auswertung von Handys ist eine völlig andere, in der Entscheidung nicht angesprochene Ermittlungsmaßnahme.“ Nikolaus Forgó, Professor für Technologiegüterrecht, meint, wolle man Einschränkung bei einzelfallbezogener Verfolgung zu bereits gespeicherten Daten, „müsste man das auch für andere möglicherweise Kriminelle wollen“. Dies könne man debattieren, doch nicht unter „Vorratsdatenspeicherung“.
Walter Obwexer, Europarechtsexperte aus Innsbruck, sieht bei der Auswertung von Handydaten zwei unionsrechtliche Kernfragen: Dürfen gespeicherte Nachrichten überhaupt als Beweismittel verwendet werden? „Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH sind Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten auf das absolut Notwendige zu beschränken.“ Österreich habe dies noch nicht übernommen.
Dürfen Chats vom Ausschuss unter Nennung der Personen ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden? „Dem würde an sich die Datenschutzgrundverordnung entgegenstehen. Fraglich ist allerdings, ob diese auf parlamentarische Ausschüsse Anwendung findet.“ Eine Frage aus Österreich dazu liege seit Ende 2021 beim EuGH. Mit Antwort sei erst 2023 zu rechnen. Vielleicht rechtzeitig zum nächsten Ausschuss.
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