Groß angekündigte Gesetze harren ihrer Umsetzung. Es wird evaluiert und diskutiert. Die Betreiber des Antikorruptionsvolksbegehrens erhöhen den Druck.
Wortbruch. Ein schwerer Vorwurf. Tatsächlich: Die Politik verspricht seit Monaten wichtige Gesetze oder zumindest Entwürfe in heiklen Bereichen. Doch passiert ist - nichts. Ende März endete das erste Quartal 2022. Und neue Waffen oder Pläne für den Kampf gegen Korruption findet man bestenfalls in der Schublade.
Karoline Edtstadler, ÖVP-Ministerin für Verfassung und EU, kündigte im Juli 2020 im Nationalrat an, einen baldigen Entwurf für ein lange gefordertes Informationsfreiheitsgesetz vorlegen zu wollen. Im November 2021 wiederholte sie dieses Ansinnen via Aussendung. Bis heute keine Umsetzung in Sicht. Es wird evaluiert und geprüft, heißt es.
Alma Zadic, Bundesministerin für Justiz (Grüne), versprach via Aussendung am 2. Jänner 2022, die „Lücken im Korruptionsstrafrecht bald zu schließen“ und kündigte „für das erste Quartal den Entwurf zur Nachschärfung des Korruptionsstrafrechts“ an. Man sucht vergebens. Auf Nachfrage der „Krone“ hieß es aus dem Ministerium, dass ein Entwurf seit Monaten existiere und der ÖVP vorliege. Ein zentrales Anliegen ist etwa der Mandatskauf, der strafbar werden soll. Doch seitens der ÖVP werde blockiert, hört man aus grünen Kreisen. Die Türkisen indes lassen verlauten, es fehle noch eine vereinbarte Evaluierung des Justizministeriums. Was dieses wiederum bestreitet - eine solche habe es bereits gegeben. Fazit auch hier: Noch keine Umsetzung in Sicht. Beide Seiten bestätigen immerhin Gespräche für diese Woche.
Susanne Raab, Ministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien (ÖVP), kündigte im Jänner einen „Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Neuorganisation der Medienförderung“ an, mit der Forderung nach „strengeren Kriterien bei der Inseratenvergabe“ und einem höchstmöglichen Maß an „Transparenz und Nachvollziehbarkeit“ an. Auch hier wird noch sondiert.
Verfassungsjurist Mayer mit harscher Kritik
Dies sorgt freilich für intensive Kritik nicht nur seitens der Opposition, sondern vor allem von Vertreterinnen und Vertretern des Antikorruptionsvolksbegehrens, das in der ersten Mai-Woche stattfinden wird. Darunter namhafte Personen wie die ehemalige Höchstrichterin Irmgard Griss, Verfassungsjurist Heinz Mayer oder der renommierte Korruptionsbekämpfer Martin Kreutner. Schon am 9. Dezember 2021, dem weltweiten Tag der Antikorruption, richtete man einen öffentlichen Appell an die Bundesregierung, den Kampf gegen Korruption zu einem der zentralen Ziele zu machen.
Nun macht man wieder Druck. Die Zeit der Ankündigungen sei vorbei. Verfassungsjurist Mayer findet in der „Krone“ klare Worte zu den Verzögerungen: „Die wollen einfach nicht. Die Grünen verstecken sich hinter den Schwarzen. Die verstecken sich hinter den Bundesländern. Es heißt: Das Informationsfreiheitsgesetz müsse man evaluieren. Was bitte dauert denn da so lange? Das ist seit Ewigkeiten auf der Agenda. Und es wird nicht umgesetzt.“ Gleiches gelte für die Amtsverschwiegenheit. Es müsse endlich Transparenz geschaffen werden. Und eine Änderung der Kronzeugenregelung, die es Menschen erleichtert, sich an die Behörden zu wenden. Das Antikorruptionsvolksbegehren beinhaltet 24 Punkte. Michael Ikrath, ehemaliger ÖVP-Politiker und einer der Organisatoren des Begehrens, sagt: „Die Regierung bräuchte die Punkte nur 1:1 zu übernehmen.“
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