An Schicksalsschlägen zeigt sich oft die Stärke oder eben auch Schwäche des Sozialsystems. Im Fall einer Familie aus dem Bezirk Tulln beweist aktuell die Pensionsversicherung, wie es nicht geht. 10,99 Euro Rente - nach Steuern - werden einem 52-jährigen Witwer seit dem Tod der Frau ausbezahlt. Ein schlechter Witz.
Schon zu Lebzeiten der Mutter war das Leben für Familie S. nicht immer nur rosig. Die Verstorbene litt an einer schweren Erkrankung und war daher seit dem 43. Lebensjahr berufsunfähig. Doch wenigstens die Mindestpension hatte sie. Das war auch wichtig, um den Häuslebauer-Kredit und die Ausbildung der Kinder mitzufinanzieren. Jetzt nach ihrem Tod muss der Familienvater, ein 52-jähriger Mechaniker aus dem Weinviertel, den Gürtel aber noch einmal enger schnallen.
Die zugewiesene Witwer-Pension ist nämlich blanker Hohn: „Die Pensionsversicherung hätte den Antrag auch ablehnen können, aber mit monatlich 10,99 Euro fühlt man sich gefrotzelt. Da ist der bürokratische Aufwand ja höher“, so der Hinterbliebene.
Ärger mit der Bürokratie
Auf Anfrage der „Krone“ zeigt die PVA jedenfalls nur wenig Engagement – man werde den Fall „bearbeiten“, heißt es lapidar.
Es ist traurig, dass man sich mit solchen Sachen dann auch noch herumschlagen muss. Hilfe gibt es aber vermutlich keine mehr.
Der Witwer zur „Krone"
Indes muss sich die Familie S. entweder mit den mageren 10,99 Euro pro Monat an Unterstützung abfinden oder eben den Klageweg bestreiten. Wohl nicht gerade das, wo nach den Angehörigen nach dem Tod der geliebten Ehefrau und Mutter der Sinn steht!
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.