Rechtzeitig vor Ostern
Kaum Corona-Auflagen in unseren Nachbarländern
Rechtzeitig vor den Osterfeiertagen sind in vielen Nachbarländern Österreichs die meisten Corona-Beschränkungen gefallen oder zumindest deutlich reduziert worden. Im Folgenden die Regelungen im Detail:
Deutschland
Für die Einreise brauchen Personen ab 12 Jahren einen 3G-Nachweis, auch für Fahrten über das Deutsche Eck. Mit Anfang April sind in weiten Teilen des Landes die meisten staatlichen Corona-Auflagen weggefallen, zuständig sind jetzt die einzelnen Bundesländer. Eine bundesweite Maskenpflicht gilt noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Unabhängig von staatlichen Regeln können Firmen, Geschäfte und andere Einrichtungen aber auch weiter strengere Vorgaben beibehalten.
Schweiz und Liechtenstein
Für die Einreise gelten keinerlei Beschränkungen mehr. Auch intern sind mit 1. April die letzten landesweiten Corona-Maßnahmen aufgehoben worden. In einzelnen Kantonen können aber abweichende Regelungen gelten.
Italien
Für die Einreise nach Italien gilt die 3G-Regel und eine verpflichtende Online-Registrierung. Seit 1. April ist die 2G-Pflicht in Hotels aufgehoben, auch im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften werden keine Nachweise von Impfung, Genesung oder Tests mehr verlangt. Für den Zugang zu Museen, archäologischen Parks, Ausstellungen, Archiven, Bibliotheken und anderen kulturellen Stätten gilt weder die 2G- noch die 3G-Pflicht. Vom 1. bis 30. April gilt in Kinos, Theatern und Konzerten hingegen weiterhin die 2G-Pflicht. Außerdem sind FFP2-Masken erforderlich. Generell gilt die Maskenpflicht nach wie vor in Innenbereichen und im Freien bei Menschenansammlungen. Mit weiteren Lockerungen wird ab dem 1. Mai gerechnet. Dann könnte die Maskenpflicht in Innenbereichen abgeschafft werden.
Slowenien
Für die Einreise nach Slowenien gelten keinerlei Auflagen mehr. Auch im Land selbst wurden die Corona-Maßnahmen weitgehend aufgehoben. Die 3G-Regel gilt nur noch für Gesundheitseinrichtungen und Altersheime. Nach wie vor herrscht allerdings Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Dafür ist weder für Gastronomie, Hotels oder Einkaufszentren noch für den Besuch von Kultureinrichtungen oder Veranstaltungen ein Covid-Zertifikat erforderlich.
Kroatien
Kroatien lockert vor Ostern weitgehend die Corona-Maßnahmen. Seit Samstag können Reisende aus den EU-Ländern ohne Einschränkungen einreisen, Bürger anderer Länder benötigen nach wie vor ein Covid-Zertifikat. Die Maskenpflicht fällt fast ganz weg. In öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln ist das Maskentragen nur noch eine Empfehlung, nur noch in Gesundheitseinrichtungen und Alters- und Pflegeheimen muss man sie tragen.
Ungarn
Ungarn hat am 7. März sämtliche Covid-Sonderregelungen aufgehoben, somit auch die Einreisebeschränkungen. Der Zutritt zu Gastronomiebetrieben, Hotels, Freizeiteinrichtungen und Kulturveranstaltungen ist ohne Beschränkung möglich. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln entfällt die Maskenpflicht. Lediglich im Gesundheits- und Sozialwesen liegt die Entscheidung über eine weitere Maskenpflicht in der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Einrichtung.
Slowakei
Keinerlei Einschränkungen bei der Einreise. Auch im Land sind keine 3G-Nachweise mehr erforderlich, weiter vorgeschrieben bleiben allerdings FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Inneren von öffentlich zugänglichen Gebäuden und bei Massenveranstaltungen auch im Freien. Ansonsten muss im Freien seit dem 6. April keine Maske mehr getragen werden.
Tschechien
Für die Einreise gibt es keine Einschränkungen. Auch im Land wurden die meisten Restriktionen abgeschafft, Gastronomie, Hotels und Geschäfte können ohne Einschränkung besucht werden. Maskenpflicht gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen. Gesundheitsminister Vlastimil Valek hat allerdings auch die Abschaffung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln „ab Ostern“ in Aussicht gestellt, die Entscheidung darüber soll nächste Woche fallen.
Die jeweiligen Einreisebestimmungen sind für die Einreise aus Österreich zu verstehen. Für die Einreise aus anderen Staaten bzw. Risiko- oder Variantengebieten gelten teilweise abweichende Regelungen.
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