Der Postenschacher im Innviertel aus der Zeit 2016/17 beschäftigt die Politik noch immer – erst recht, seit ÖVP-Klubchef August Wöginger sich vom Nationalrat ausliefen ließ, damit die Korruptionsstaatsanwaltschaft seine damalige Intervention zugunsten des ÖAAB-Funktionärs strafrechtlich beurteilen kann (es gilt die Unschuldsvermutung).
Vor ein paar Tagen (8. April) kam die Antwort des aktuellen Finanzministers Magnus Brunner auf eine parlamentarische Anfrage der Neos, in der es vor allem um Entschädigungen an die unterlegenen BewerberInnen in solchen und anderen Fällen ging. Daraus geht hervor, dass das Finanzministerium in den wenigen Fällen, die überhaupt so weit kommen, prinzipiell keine Entschädigung auf Basis von Amtshaftung zahlt. Im konkreten Innviertler Fall deshalb, weil die Entscheidung, die zur Nichtberücksichtigung der unterlegenen Bewerberin geführt habe, „jedenfalls vertretbar“ gewesen sei.
Diese Antwort empört Neos-Nationalrätin Karin Doppelbauer: „Die Anfragebeantwortung verdeutlicht einmal mehr, dass in der (Finanz-)Verwaltung viel zu oft nicht die besten, sondern die der ÖVP am nächsten stehenden Köpfe zum Zug kommen.“
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