Wegen Überbezahlung

Ex-Stadtchef ist nun im Visier der Staatsanwälte

Oberösterreich
28.04.2022 08:00
Über sechs Jahre soll der ehemalige Schärdinger ÖVP-Bürgermeister Franz Angerer ungerechtfertigt – er meint auch unwissentlich – zu viel Politikergehalt bezogen haben. Der 72-Jährige verspricht jedenfalls, alles zurückzuzahlen. Der Staatsanwaltschaft Ried reicht das aber nicht. Der Fall wird jetzt überprüft.

Weiter hohe Wellen schlägt der „Krone“-Bericht über die überhöhten Bürgermeisterbezüge in Schärding. Franz Angerer (ÖVP) soll von 2015 bis 2021 zu seiner Pension auch noch das Gehalt des Vollzeit-Stadtchefs kassiert haben. Bei korrekter Meldung an die Behörden wäre ihm aber nur ein Teilzeit-Gehalt zugestanden.

In Schärding gehen die Wogen hoch. (Bild: Scharinger Daniel)
In Schärding gehen die Wogen hoch.

Angerer räumt den Fehler ein, betont aber, nicht wissentlich agiert zu haben. Er verspricht auch die volle Rückzahlung des Überbezugs. Wie hoch die Summe tatsächlich sein wird, ist unklar. Kolportiert werden rund 150.000 Euro.

Stadt möchte einen Streit vor Gericht vermeiden
Angerers Nachfolger Günter Streicher (SP) kennt die Details, da am Dienstag der Stadtsenat über die heikle Thematik diskutierte. Er hält sich an die Verschwiegenheitspflicht. „Falls es zu einer Rückforderung kommen sollte, ist es Sache des Gemeinderats und dann erst öffentlich. Wir streben jedenfalls eine gütliche Lösung an und hoffen, dass es nicht zu einem Streit vor Gericht kommt“, erklärt Streicher.

In Schärding hat Franz Angerer seinem Nachfolger Günter Streicher (Foto) viel Arbeit hinterlassen. (Bild: ZVG)
In Schärding hat Franz Angerer seinem Nachfolger Günter Streicher (Foto) viel Arbeit hinterlassen.

Doch Angerer drohen womöglich auch noch strafrechtliche Konsequenzen. „Es wird sicher eine Vorprüfung geben müssen, um abzuklären, ob ein strafrechtlicher Tatbestand gegeben ist“, ließ Alois Ebner von der Staatsanwaltschaft Ried die „Krone“ wissen.

Bei Verurteilung würden drei Jahre Haft drohen
 Käme es zu Ermittlungen, würden diese wohl in Richtung Betrug oder sogar schwerer Betrug gehen. Das Strafausmaß beträgt in diesem Fall bis zu drei Jahre Haft. Für Angerer gilt jedenfalls die Unschuldsvermutung.

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