Der Prozess rund um defekte Verhütungsspiralen im Bezirksgericht Fürstenfeld in der Steiermark ist nun mit einem schriftlichen Urteil zu Ende gegangen: Demnach haftet der spanische Hersteller Eurogine für die Schäden der Klägerin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Gericht ging von einem Produktfehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes aus und habe daher befunden, dass der Hersteller daher der Klägerin - verschuldensunabhängig - für ihren Schaden hafte, teilte Gerichtssprecher Friedrich Moshammer auf APA-Anfrage mit. Die Firma kann nun binnen vier Wochen gegen dieses Urteil Berufung einlegen.
Über die Höhe der zuerkannten Summe gab es keine Angaben, „da es sich dabei um eine gänzlich individuelle, höchstpersönliche Angelegenheit handelt, wie sehr die Klägerin ganz individuell an dieser Sache Schaden genommen hat“, hieß es.
Mehrere Verfahren gegen Hersteller
Bei dem Prozess handelte es sich um eines von mehreren Verfahren gegen den Hersteller Eurogine, bei denen vom Verbraucherschutzverein (VSV) eine Sammelklage eingebracht worden war. Rund 750 Frauen haben sich daran beteiligt. Zur Klage ist es gekommen, weil es in den vergangenen Jahren mehrmals Probleme mit der Verhütungsspirale gegeben hatte.
In einigen Fällen brachen die Arme des T-förmigen Plastikstücks ab und blieben im Körper. Die betroffenen Frauen bekamen dadurch Schmerzen, teilweise soll es auch zu ungewollten Schwangerschaften gekommen sein.
Eine der betroffenen Frauen schilderte in diesem Verfahren ausführlich ihre Beschwerden und die unangenehmen Folgen durch die abgebrochene Spirale. Mehrere Gutachten, darunter ein gynäkologisches und ein medizintechnisches, wurden zur Abklärung des Sachverhalts beigezogen. Der Prozess endete im Februar, das Urteil erging nun schriftlich.
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