Vor Gericht

Ex-Kellnerin war Feuerteufel in Grazer Lokalen

Steiermark
02.06.2022 17:30

Eine 43-jährige Ex-Kellnerin legte in Kellern zweier Grazer Restaurants Feuer. Warum, das konnte sie am Donnerstag beim Prozess am Grazer Straflandesgericht nicht beantworten. Erst ein Überwachungsvideo mit erdrückender Beweislast bewegte sie zu einem Geständnis. Sie fasste eine Geldstrafe, fünf Monate bedingte Haft sowie Weisung zur Psychotherapie aus - nicht rechtskräftig.

Rauchschwaden aus einem gerammelt vollen Lokal in der Grazer Innenstadt sorgten im Februar für Aufsehen und einen Großeinsatz der Feuerwehr. Verletzt wurde durch den Kellerbrand zum Glück niemand, der Sachschaden war mit über 60.000 Euro aber erheblich.

Am Donnerstag stand eine 43-Jährige dafür wegen schwerer Sachbeschädigung in Graz vor Gericht, sie hatte damals in dem Restaurant gekellnert. Auch ein Brand in einem Asia-Lokal, wo sie etwa zwei Monate zuvor gearbeitet hatte, wird der Frau angelastet.

Überwachungsvideo löste Geständnis aus
Vor Richter Erik Nauta bestritt die fünffache Mutter zunächst alles. Jemand anders habe die Feuer gelegt. Ein mehr als eindeutiges Überwachungsvideo aus dem Innenstadt-Lokal half ihr dann wohl doch auf die Sprünge. Darauf ist deutlich zu sehen, wie die Frau in einen Nebenraum des Kellers geht, mit einem Feuerzeug in der Hand schnellen Schrittes wieder herauskommt - und es Sekunden später lichterloh brennt. 

„Was gibt’s da noch zu diskutieren?“, fragte Staatsanwalt Hansjörg Bacher scharf nach. Offenbar nicht viel, nach Beratung mit ihrer Anwältin legte die 43-Jährige dann doch ein Geständnis ab.

Motiv? „Ich weiß nicht“
Ein Motiv konnte sie trotz mehrfacher Nachfrage des Richters nicht nennen: „Ich weiß nicht“, wiederholt die wortkarge Frau mehrmals. Wie sich herausstellte, war die seit 2005 in Österreich lebende Afghanin schon länger in psychiatrischer Behandlung. „Der Krieg in Afghanistan hat mich wohl beeinflusst“, erklärte die Frau. 

„Sie brauchen dringend wieder psychiatrische Behandlung“, sagte der Richter und ließ diese Feststellung auch in das Urteil einfließen: 3600 Euro Geldstrafe, fünf Monate bedingte Haft sowie Bewährungshilfe samt Weisung zur Wiederaufnahme der psychiatrischen Therapie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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