Die einen sehen den Kampf gegen illegale Zweitwohnsitze fortgesetzt, die anderen fürchten den Ausverkauf der Heimat. Die Standpunkte kommen einem bekannt vor, nur geht es in dieser Diskussion weder um den Grundverkehr noch eine Zweitwohnsitzabgabe. Das neue Campingplatzgesetz, das am Mittwoch im Landtag beschlossen werden soll, bringt altbekannte Positionen hervor.
Mit der Neuregelung des Gesetzes soll das Aufstellen von Mobilheimen, also größeren Wohncontainern, geregelt werden. Auch der Verkauf von Campingplatz-Parzellen ist Teil der Gesetzesnovelle. Die SPÖ sieht darin die Gefahr eines weiteren Ausverkaufs der Heimat. Bestehende Eigentümer dürfen nämlich bis zu vier Parzellen dazukaufen.
Knapp 500 Quadratmeter Grund – bei manchen Campingplätzen im Naturschutzgebiet – wären damit möglich. „Soll das wirklich das Ziel des neuen Gesetzes sein, dass sich eine Finanzelite solche Wohnsitze schaffen kann?“, fragt SPÖ-Tourismussprecher Hans Ganitzer.
Laut ÖVP soll es in Salzburg aber nur rund 60 derartige Fälle geben. Ein weiteres Problem sieht die größte Oppositionspartei in der Regelung für Mobilheime. Diese dürfen nun bis zu 60 Quadratmeter groß werden. Im Internet werden bereits „mobile Chalets“ angeboten, die locker in die Neuregelung passen würden. Die ÖVP verweist darauf, dass nur ein knappes Drittel der gesamten Stellplätze mit Mobilheimen belegt werden dürfen.
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