Der Nationalrat hat in der Schlussphase seiner Dienstagabend zu Ende gegangenen Plenarsitzung Corona-Regeln im Fremdenrecht verlängert. Beispielsweise wird es im Bereich des Staatsbürgerschaftsgesetzes auch weiterhin genügen, anstatt des mündlichen Ablegens des Gelöbnisses bei der Staatsbürgerschaftsverleihung dieses schriftlich an die Behörde zu übermitteln.
Weiters können Inhaber des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt - EU“ diesen auch künftig nicht verlieren, wenn sie der Behörde nicht rechtzeitig mitteilen, dass sie sich aufgrund besonders berücksichtigungswürdiger Gründe für länger als zwölf aufeinanderfolgende Monate außerhalb des EWR-Gebietes aufhalten.
Regelung für minderjährige Flüchtlinge
Minderjährige Flüchtlinge können weiter bei pandemie-bedingten Schließungen von Erstaufnahmestellen nach Asylantragstellung in Regionaldirektionen und deren Außenstellen verbracht werden.
Weiters wurde die rechtliche Grundlage für den EU-weiten Austausch von Daten über Vertriebene aus der Ukraine im Rahmen der „Temporary Protection Platform“ beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass Personen, denen nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie der Union vorübergehender Schutz zukommt, ihre Rechte in allen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen können.
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