Der Europäische Gerichtshof hält zur Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich fest: rechtswidrig. Es drohen enorme Nachzahlungen. Und es gibt heftige Reaktionen.
Es sei eine mittelbare Diskriminierung. Und rechtswidrig. So das Urteil des EuGH. Die Anpassung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen familiären Steuervorteilen für EU-Bürger, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben, verstoße gegen Unionsrecht - krone.at berichtete.
Hunderte Millionen an Nachzahlungen drohen
Österreich drohen Nachzahlungen in der Höhe von Hunderten Millionen. Die zuständige Ressortchefin, Familien- und Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP), hatte bereits im Mai Rückstellungen von 220 Millionen Euro bilden lassen. „Das Urteil ist selbstverständlich zur Kenntnis zu nehmen“, sagte sie.
Raab bleibt dabei: „Wäre nur fair“
„Dessen ungeachtet bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Anpassung der Familienleistungen für Kinder, die im Ausland leben, an die dortigen Lebensumstände nur fair wäre. Der EuGH hat nun anders entschieden und das ist zu akzeptieren.“
Die sogenannte Indexierung war ein Prestigeprojekt von Türkis-Blau unter Sebastian Kurz. Leistungen nach Lebenskosten im jeweiligen Land. Man wollte damit 114 Millionen Euro jährlich einsparen. Der Staat gab 2019 im Vergleich zu 2018 62 Millionen, 2020 87 und 2021 141 Millionen weniger aus.
Koalitionspartner begrüßt Urteil
Für die Grünen ist es ein begrüßenswertes Urteil. Sozialminister Johannes Rauch: „Die Klarstellung trägt zur sozialen Sicherheit bei und schafft Gerechtigkeit für alle in Österreich lebenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch für SPÖ und NEOS war der Donnerstag ein „guter Tag“. Es sei ein „großer Erfolg für Familien, Frauen und Kinder“.
Kickl würde gar nichts zahlen
Ginge es indes nach FPÖ-Chef Herbert Kickl, würde Österreich „keinen Cent“ an Familienbeihilfe für Kinder, die im Ausland leben, bezahlen. Die Nationalstaaten sollten selbst entscheiden. „Dazu braucht es keine Anleitung aus Brüssel.“
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