Im Frühjahr forderte die ÖVP von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) die Herausgabe von bestimmte Chats (u.a. von SPÖ-Politikern). Nachdem dies nicht erfolgte, schaltete die Volkspartei den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Dieser meldete sich nun zu Wort, mit schlechten Nachrichten für die ÖVP: Wie Insider der „Krone“ berichteten, wies das Höchstgericht das Begehren an den U-Ausschuss zurück.
Die ÖVP sieht sich dennoch nicht als Verlierer. „Obwohl der VfGH unseren Antrag abgewiesen hat, stellt er fest, dass Zadic jetzt unmittelbar verpflichtet ist, den Ausschuss endlich umfassend über den Fortschritt der Erhebungen zu informieren und eine Prognose des erforderlichen Zeitaufwandes nachvollziehbar zu begründen“, betonte ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger gegenüber der „Krone“.
ÖVP will nun abwarten, wie Zadic auf VfGH-Entscheidung reagiert
Die Volkspartei wolle nun nun abwarten, ob und wie Zadic dem Auftrag des VfGH entsprechen werde. Hanger: „Anschließend werden wir unsere weiteren Schritte beraten. Aber ich bin davon überzeugt, dass diese Erkenntnis ein wesentlicher Schritt ist, damit der Untersuchungsausschuss endlich auch diesen Aspekt, wie weit die SPÖ mit Thomas Schmid zusammengearbeitet hat, aufklären kann.“
Auslöser für die Verstimmung zwischen den Koalitionspartnern in dieser Causa: Justizministerin Alma Zadić kam einer von der ÖVP gesetzten Frist nicht nach, bestimmte Chats in den aktuellen ÖVP-Untersuchungsausschuss zu liefern. Konkret geht es dabei um Korrespondenzen zwischen Thomas Schmid, einst Generalsekretär im Finanzministerium, und mehreren SPÖ-Politikern.
Ich bin davon überzeugt, dass diese Erkenntnis ein wesentlicher Schritt ist, damit der Ausschuss endlich auch diesen Aspekt, wie weit die SPÖ mit Thomas Schmid zusammengearbeitet hat, aufklären kann.
ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger
ÖVP zerrte Koalitionspartner vor VfGH
„Wir haben die SPÖ-Chats angefordert, weil sie eine besondere Relevanz für den U-Ausschuss haben“, sagte ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger Ende April im „Krone“-Gespräch. „Die Begründung des Justizministeriums, wegen Kapazitätsproblemen nicht zu liefern, können wir nicht akzeptieren.“ Schließlich müssten alle Ministerien „fristgerecht und im angeforderten Umfang die jeweiligen Akten liefern“. Nachsatz: „Wir werden uns daher in dieser Frage unverzüglich an den Verfassungsgerichtshof wenden“, so Hanger damals zur „Krone“.
Das Justizministerium ließ damals wissen, dass nicht geliefert werden könne, weil der Antrag der ÖVP Teil eines Konsultationsverfahrens ist. In diesem Verfahren müssen sich die Parteien ausschnapsen, welche Chats in welcher Reihenfolge geliefert werden sollen. Der VfGH gab dem Justizministerium nun Recht und wies Hangers Begehren ab.
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