Wir haben es bereits angekündigt, jetzt ist es amtlich: Nachdem die geplante Loser-Gondel in Altaussee im Mai vom Land Steiermark als nicht-UVP-pflichtig eingestuft wurde, gärte es unter den Projektgegnern - und davon gibt es viele. Welche Umweltorganisationen jetzt Beschwerde erhoben, weiß Wolfgang List, Umweltanwalt aus Wien.
Umweltverträglichkeitsprüfung - kurz UVP - ja oder nein? Diese Frage sorgt bei großen Projekten immer wieder für viel Konfliktpotenzial, immerhin gilt es die Interessen der Wirtschaft mit jenen von Natur- und Umweltschutz unter einen Hut zu bringen.
Dass dies alles andere als leicht ist, zeigt sich einmal mehr am Beispiel Gondelneubau auf den Loser. Allerspätestens seit der Entscheidung der Umweltabteilung des Landes Steiermark Ende Mai, wonach das Großprojekt nicht UVP-pflichtig sei, gärt es innerhalb der Interessensgruppen.
Es geht nicht darum, ob wir für oder gegen eine Gondelbahn sind. Es geht vielmehr darum, dass in Österreich für jeden die gleichen Gesetze gelten müssen.
Anwalt Wolfgang List
Zwei NGOs legen Veto ein
Dass nun tatsächlich gleich zwei Umweltorganisationen ihre Möglichkeit nutzten, Einspruch gegen den jüngsten Bescheid zu erheben, sorgte bei den Projektwerbern am Dienstag wohl für Kopfschütteln. Für den auf Umweltrecht spezialisierten Anwalt, Wolfgang List aus Wien, führte aber aufgrund der Faktenlage „einfach kein Weg daran vorbei“: „Am Freitag erfolgte der erste Einspruch durch Lelog (LEbensraum-LOGisch aus Niederösterreich, Anm. d. Red.), der Umweltdachverband aus Wien mit 36 Mitgliedsorganisationen erhob dann am Montag Beschwerde“, erzählt der Experte im Gespräch mit der „Krone“.
„Bescheid des Landes rechtswidrig“
Die Gründe kurz zusammengefasst: Der Gondel-Neubau sei zwar nach österreichischem Gesetz nicht UVP-pflichtig, „nach europäischer Richtlinie aber sehr wohl - und zwar ohne jeden Zweifel!“ Dadurch sei der Bescheid rechtswidrig.
Neben dem formalen Problembereich gibt es aber noch ein zweites Kriterium, das schwer wiegt: „Das Projekt greift massiv in Habitate von geschützten Tierarten ein. Auch dieser Punkt wurde von der steirischen Behörde - salopp formuliert - sehr lässig behandelt“, so der Experte.
UVP-Pflicht „äußerst wahrscheinlich“
Der Baustart, der ursprünglich ja schon längst hätte erfolgen sollen, rückt damit wohl in weite Ferne. Denn dass der Bundesverwaltungsgerichtshof für eine UVP-Pflicht entscheiden wird, gilt unter Rechtsexperten als „äußerst wahrscheinlich“. „Dies könnte sogar schon in drei Monaten der Fall sein“, meint List. Zusatz: „Nur dann geht die Causa zurück in die Steiermark - und wie hier die UVP-Behörde aufgestellt ist, wissen wir ja.“
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