Wer einen neuen Stromvertrag abschließt, den treffen derzeit exorbitant hohe Tarife. Laut einem Grazer Rechtsanwalt könnte aber in drei Bundesländern jeder Privatkunde und auch Kleinunternehmer auf einen deutlich günstigeren Preis pochen.
Glücklich ist, wer aktuell über einen bestehenden Stromvertrag und im besten Fall auch noch über eine längere Zeit laufende Preisgarantie verfügt. Denn für neue Verträge steigen die Tarife in lichte Höhen und liegen teils schon bei 50 Cent pro Kilowattstunde Strom. Die jährlichen Mehrkosten betragen teilweise mehr als Tausend Euro
Das müsste nicht sein - zumindest nicht in den drei Bundesländern Oberösterreich, Tirol und Steiermark, wie Florian Kanzler, Geschäftsführer des Unternehmens Energo, sagt. Denn er verweist auf eine Möglichkeit, die den wenigsten Kunden bekannt ist: die Strom-Grundversorgung.
Nicht nur Bedürftige haben Anspruch
Gemeint ist das Recht, Strom auch bei Neuanmeldung (etwa bei einem Umzug oder nach einer Vertragskündigung) zu einem „angemessenen Durchschnittspreis“ zu beziehen, der deutlich unter den aktuellen Marktpreisen liegt. Grundlage ist eine EU-Vorgabe, die österreichweit gilt, aber in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt wird.
Und in der Steiermark haben demnach, wie in Tirol und Oberösterreich, nicht nur Bedürftige, sondern prinzipiell alle Privatkonsumenten und Kleinunternehmen einen Anspruch auf die Grundversorgung - und das bei sämtlichen Energieversorgern, die Kunden im jeweiligen Bundesland beliefern.
Gutachten untermauert Sichtweise
Das untermauert ein Gutachten des Grazer Rechtsanwalts Stefan Schoeller im Auftrag von Energo. Die Schutzbedürftigkeit spielt keine Rolle. „Sie darf nicht geprüft werden“, so Schoeller. Ob das auch auf Gas zutrifft, wird derzeit noch geprüft.
Kanzler bringt ein Rechenbeispiel: Ein Durchschnittshaushalt, der bei der Energie Graz den Grundversorgungspreis (15 Cent pro kWh) hat, erspart sich im Vergleich zum aktuellen Verbrauchspreis (34 Cent) 665 Euro im Jahr!
Es warten Tücken
Obwohl Kunden laut Gesetzgeber lediglich darauf hinweisen müssten, die Grundversorgung in Anspruch zu nehmen, rechnet der Energo-Geschäftsführer bei der Umsetzung mit Tücken: „Es ist damit zu rechnen, dass Netz und Energie getrennt verrechnet werden, und der Energieversorger eine einmalige Vorleistung in Höhe eines monatlichen Teilzahlungsbetrags in Rechnung stellt.“ (Dieser muss nach sechs Monaten allerdings wieder zurückgezahlt werden)
Möglichkeit nur für „soziale Härtefälle“
Bei der Energie Steiermark heißt es auf Anfrage, dass die Grundversorgung zum Beispiel bei Zahlungsschwierigkeiten relevant sei, wenn etwa die Abschaltung der Anlage drohe, oder wenn Kunden Schwierigkeiten haben, einen Stromanbieter zu finden. Man habe schon einige „soziale Härtefälle“ in die Grundversorgung aufgenommen. „Die Idee ist, diese Möglichkeit nur Kunden anzubieten, bei denen soziale Bedürftigkeit besteht“, widerspricht man dem Ansatz von Kanzler und Schoeller.
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