Laut EU Grundrecht

Gibt es jetzt bald günstige Energie für alle?

Oberösterreich
13.07.2022 19:00

Strom-Neukunden in Oberösterreich schöpfen neue Hoffnung. Ihre meist weitaus teureren Tarife, als die der Bestandskunden, können für viele nämlich nicht rechtes sein.

Während die Regierung eine mögliche Deckelung der Strompreise prüft, tut sich offenbar eine Möglichkeit auf, die eine solche Maßnahme gar nicht erst nötig macht. Denn dass Energieanbieter wie etwa die Energie AG für neue Verträge einen Tarif von 50 Cent pro Kilowattstunde verlangen, ist eventuell gar nicht rechtens – zumindest in Oberösterreich, Tirol und der Steiermark.

Recht auf Strom
Zu diesem Schluss kommt Florian Kanzler, Chef des Energiedienstleisters Energo. Er verweist auf einen gesetzlichen Passus, der den wenigsten Kunden bekannt ist: die Strom-Grundversorgung. Gemeint ist das Recht, Strom auch bei Neuanmeldung (etwa bei einem Umzug oder nach einer Vertragskündigung) zu einem „angemessenen Durchschnittspreis“ zu beziehen, der deutlich unter den aktuellen Marktpreisen liegt.

(Bild: Krone KREATIV, Adobe Stock)

Grundlage ist eine EU-Vorgabe, die österreichweit gilt, aber in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt wird. In OÖ hätten demnach alle Privatkonsumenten und Kleinunternehmen einen Anspruch auf die Grundversorgung – und das bei sämtlichen Energieversorgern im Bundesland. Das untermauert ein Gutachten von Rechtsanwalt Stefan Schoeller.

1400 Euro Mehrkosten
Der Preisunterschied ist jedenfalls beträchtlich: Der Grundversorgungstarif beträgt laut Energie-AG-Website 9,78 Cent pro Kilowattstunde. Im Vergleich zum Neukundentarif von 50 Cent pro kWh entstehen einem Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 kWh Mehrkosten von 1400 Euro.

Andere Interpretation
Die großen oö. Energieversorger interpretieren die Strom-Grundversorgung anders als Kanzler und Schoeller. Die Energie AG bietet diesen günstigen Tarif nur Personen an, die als „schutzbedürftig“ gelten. Kriterien dafür sind die Höhe des Einkommens, der Anteil der Energieausgaben am verfügbaren Einkommen, die Energieeffizienz der Wohnung bzw. des Hauses und das Alter.

Bei der Linz AG heißt es indes: „Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde.“

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