Obwohl die Mieten in den vergangenen Jahren massiv angezogen haben, zahlt die SPÖ für ihre Parteizentrale in der Löwelstraße sogar weniger Miete als noch vor einigen Jahren. Der Rechnungshof vermutet nun dabei eine unzulässige Parteispende der Gemeinde Wien - und hält die günstige Einmietung für unzulässig. Jetzt muss ein Parteiensenat die historischen Mietverträge prüfen.
Die SPÖ residiert seit Jahrzehnten in der Löwelstraße unweit des Wiener Rathauses und bezahlt dafür rund 12.000 Euro pro Monat. Weil die Miete deutlich niedriger ist als bei vergleichbaren Immobilien in der Innenstadt, halten die Prüfer eine unzulässige Spende der Stadt Wien an die SPÖ für möglich und haben die Causa beim Parteiensenat im Kanzleramt angezeigt.
Eine Mietreduktion - zwei Erklärungen
Ein weiterer Grund für die Meldung des Rechnungshofs an den „Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat“ (UPTS) im Kanzleramt sind unterschiedliche Aussagen von Gemeinde und SPÖ über eine Mietreduktion. Der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte im Mai bei einer Fragestunde im Gemeinderat nämlich berichtet, dass die ohnehin niedrige Miete nach einer Neuvermessung der Räumlichkeiten von 13.600 auf 11.982,18 Euro reduziert wurde.
Die Bundes-SPÖ stellte die Reduktion gegenüber dem Rechnungshof dagegen in Abrede (bestätigte aber die Miethöhe von 12.000 Euro).
„Friedenszins“ soll ausschlaggebend sein
Ludwig hatte die vergleichsweise niedrige Miete damit begründet, dass die SPÖ in der Löwelstraße über mehrere historische Mietverträge verfüge, die bis 1946 zurückreichen. Bei fünf Verträgen gelangt demnach der „Friedenszins“ zur Anwendung, womit nur 2,39 Euro pro Quadratmeter zu zahlen sind. Bei den restlichen Verträgen würden bis zu 11,21 Euro fällig.
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch wies in einer Reaktion auf die Rechtmäßigkeit der Verträge hin: „Der Abschluss dieser Mietverträge reicht teilweise bis in Jahr 1946 zurück, zu allen Zeitpunkten wurden den Mietverträgen jeweils gesetzeskonforme und marktübliche Mieten zu Grunde gelegt.“ Die SPÖ habe dem Rechnungshof sämtliche Verträge offengelegt.
Verbotene Parteispende?
Während die SPÖ also auf historische Mietverträge verweist, muss der Parteiensenat nun eine mögliche unzulässige Parteispende prüfen. Der Senat hat nämlich bereits mehrmals entschieden, dass die Überlassung von Immobilien für ein „aus sachlich nicht zu rechtfertigenden Überlegungen reduziertes Entgelt“ eine Parteispende darstellt.
Und solche Parteispenden von Bund, Ländern und auch Gemeinden sind verboten. Sollte der Senat dem Rechnungshof Recht geben, droht der SPÖ eine Geldbuße und ein neuer, teurerer Mietvertrag. In der Löwelstraße eingemietet sind sowohl die Bundes-SPÖ (als Hauptmieterin) als auch die Wiener SPÖ.
ÖVP fordert „vollumfängliche“ Kooperation
Die ÖVP sieht nun die SPÖ gefordert, „vollumfänglich“ mit dem Rechnungshof zu kooperieren, wie ÖVP-Generalsekretärin Laura Sachslehner via Aussendung betonte: „Es ist allseits bekannt, dass die SPÖ nicht davor zurückschreckt, von ihrer Vormachtstellung in Wien zu profitieren“, so Sachslehner.
FPÖ sieht „Knalleffekt“
„Wir haben schon immer vermutet, dass es sich bei dieser Billigstmiete um eine illegale Parteienfinanzierung der SPÖ durch die Stadt Wien handelt“, spricht der Wiener FPÖ-Obmann Dominik Nepp von einem „Knalleffekt“.
„Während die Gemeindebaumieter abgezockt werden, residieren die Genossen im Wiener Innenstadtpalais zum Spottpreis. Diese Schande muss sofort abgestellt werden“, verlangt Nepp.
Illegale Spende auch bei der FPÖ?
Ebenfalls gemeldet hat der Rechnungshof zwei mögliche Ungereimtheiten in der Bilanz der FPÖ für das Jahr 2020. Auch hier geht es um unzulässige Spenden: Demnach hat der Freiheitliche Landtagsklub Oberösterreich Facebookwerbung für Klubobmann Herwig Mahr bezahlt, die teilweise allerdings keine Information über die Tätigkeit des Landtagsklubs enthalten haben. Daher wären die Kosten aus Sicht des Rechnungshofs von der Partei zu tragen gewesen.
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