„Grundbedürfnis“

Ungeimpften Friseurbesuch verwehrt: Rechtswidrig!

Coronavirus
02.08.2022 14:39

Auf dem Prüfstand stehen nach wie vor einige Corona-Maßnahmen der vergangenen Lockdowns - waren sie verfassungskonform, oder etwa nicht? Seitens des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) wurde dabei zuletzt nicht nur der Kultur-Lockdown, sondern auch die speziellen Beschränkungen für Ungeimpfte unter die Lupe genommen. Und da stellte der VfGH fest: Dass Ungeimpften der Gang zum Friseur wochenlang verwehrt wurde, war rechtswidrig.

Der Gerichtshof bestätigte zwar einmal mehr die Zulässigkeit der Unterscheidung zwischen Personen mit und ohne 2G-Nachweis und damit den Lockdown für Ungeimpfte an sich. Allerdings sah das Covid-19-Maßnahmengesetz Ausnahmen vor, die das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs trotz Ausgangsbeschränkung jedenfalls erlauben - darunter die „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“.

Fokus auf Dauer der Beschränkung
Was zu diesen zählt, hängt unter anderem davon ab, wie lange die Beschränkung andauert, so der VfGH. Zur Erinnerung: Die Verordnungen waren jeweils auf zehn Tage angelegt und wurden mehrfach verlängert. Und schlussendlich galt eine elf Wochen andauernde Ausgangsbeschränkung - viel Zeit, in der auch die Haare wuchsen. 

Denn der Zutritt zu Supermarkt, Bank oder Apotheke war Ungeimpften gewährt, der Gang zum Friseur blieben ihnen allerdings verwehrt - und genau das widerspricht dem Covid-19-Maßnahmengesetz, ist damit also gesetzeswidrig. Denn durch die wochenlange Ausgangsbeschränkung (zur Erinnerung elf Wochen) komme dem „Grundbedürfnis des ,täglichen‘ Lebens“ eine andere Bedeutung zu, wozu deshalb auch Friseurbesuche zählen würden.

Mehrere Regeln bereits gekippt
Nicht die erste Pandemie-Regel, die gekippt wurde: Auch das Corona-bedingte Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 war laut VfGH gesetzwidrig, ebenso das Betretungsverbot für Sportplätze im ersten Lockdown, zudem der Mindestabstand zwischen Tischen in der Gastronomie, die Auskunftspflicht des Gastgewerbes gegenüber Behörden bei Verdachtsfällen und das während der Wintersaison 2020/2021 geltende Take-away-Verbot von Skihütten.

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