Vor dem Krieg nach Österreich geflüchtete Ukrainer erhalten rückwirkend ab März 2022 Zugang zum Kinderbetreuungsgeld. Das hat der Nationalrat Mittwochabend mit breiter Mehrheit beschlossen. Dagegen stimmte nur die FPÖ, die auch eine Erleichterung beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte für Drittstaatenangehörige ablehnte.
Zugang zu Familienleistungen bekommen vor dem Krieg geflüchtete Ukrainer:innen durch die Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz, sofern sie die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Als „Vertriebene“ im Sinne des Asylgesetzes und der Vertriebenen-Verordnung haben die Betroffenen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich bis vorerst 3. März 2023.
Bereits im Juli wurde beschlossen, ihnen Familienbeihilfe zu gewähren. Auch die Regelung zum Kinderbetreuungsgeld soll rückwirkend ab 12. März gelten und mit dem Tag der Beendigung des Aufenthaltsrechtes, spätestens jedoch am 4. März 2024, außer Kraft treten.
Auch die Regelung zum Kinderbetreuungsgeld soll jetzt rückwirkend ab 12. März gelten und mit dem Tag der Beendigung des Aufenthaltsrechtes, spätestens jedoch am 4. März 2024, außer Kraft treten.
Ebenfalls mehrheitlich vom Nationalrat angenommen wurden Erleichterungen beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte. Bei diesere können Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nun auch im Inland eingebracht werden, sofern die Einreise nach Österreich rechtmäßig erfolgt ist. Ziel ist die Förderung qualifizierter Migration von Drittstaatsangehörigen.
Neben besonders hoch qualifizierten Arbeitern geht es dabei auch um Fachkräfte in Mangelberufen, Schlüsselkräfte, Stammsaisonniers und Studienabsolventen.
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