Der Mangel an Pflegekräften stellt das steirische Gesundheitswesen vor große Herausforderungen. Ein Puzzleteil der Lösung legt die Politik nun mit einer Aufstockung der Studienplätze beim Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege vor. 72 zusätzliche Plätze werden geschaffen. Zudem beschloss die Landesregierung am Donnerstag zusätzliche 5,2 Millionen Euro für Pflege- und Sozialeinrichtungen sowie mobile Dienste
An der FH Joanneum in Graz werden die Kapazitäten beim Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege aufgestockt: Von den bisherigen 216 Anfängerstudienplätzen pro Jahr auf 288 bis zum Start des Wintersemesters 2023/24, teilte das Land Steiermarkam Donnerstag mit. Mit dem Ausbau will man dem steigenden Bedarf an Fachkräften in den Gesundheits-und Pflegeberufen nachkommen.
Die Ausbildung im gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege ist ab 2024 verpflichtend als FH-Studiengang durchzuführen. An der FH Joanneum gibt es seit 2016 einen entsprechenden Studiengang - die Anfängerstudienplätze wurden bisher schon schrittweise auf die nun 216 angehoben.
Schrittweise mehr Studierende
Im Frühjahr und Herbst 2023 werden die nächsten Ausbauschritte umgesetzt: Im Sommersemester 2023 werden 36 zusätzliche Plätze angeboten, die Bewerbung zum Bachelorstudium, welches erstmals auch im Sommersemester startet, ist ab sofort möglich. Noch einmal so viele Plätze werde es im Wintersemester 2023/24 geben. In der Gesundheits- und Krankenschule des Landes seien darüber hinaus berufsbegleitende Studienplätze in Vorbereitung, die in den Regionen durchgeführt werden sollen.
Finanzspritze für Pflegeeinrichtigungen
Schüler und Studenten, die sich seit 1. September in einer Ausbildung an einer öffentlichen oder privaten Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe, der FH oder einem Lehrgang zur Pflegeassistenz befinden, können übrigens um einen monatlichen Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 600 Euro ansuchen.
Zudem hat das Land Steiermark am Donnerstag in der Regierungssitzung zusätzliche Mittel in der Höhe von 5,2 Mio. Euro für Pflege- und Sozialeinrichtungen beschlossen. Damit sollen die gestiegene Inflation und die Teuerung bei Lebensmitteln und Energiekosten abgedeckt werden. Die Mittel sollen auch für mobile Dienste zur Verfügung stehen und gelten für das Verrechnungsjahr 2022.
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