Nach acht Jahren gab es im Fall Pilsner ein Urteil: Der Leobner Ex-Gemeinderat wurde nicht rechtskräftig zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt, in einigen Punkten aber auch freigesprochen!
Die Erfolgsserie „House of Cards“ fesselte die Fernsehzuseher mit Machtkämpfen und Intrigen im Politikbetrieb von Washington. Dass es auch in der steirischen Lokalpolitik mit durchaus harten Bandagen zugehen kann, zeigt der „Fall Pilsner“ in Leoben, zu dem es am Donnerstag nach fast neun Jahren ein erstinstanzliches Urteil gab.
Angeklagt war Leopold Pilsner, früher Gemeinderat für die SPÖ und mit Chancen, Langzeitbürgermeister Matthias Konrad zu beerben, zugleich Geschäftsführer von mehreren städtischen Unternehmen. Im Sommer 2014 wurde er abberufen, von Ungereimtheiten war die Rede. Pilsner hat alles von Anfang an bestritten und von einer politischen Intrige gesprochen.
Übrig blieb Schaden von 95.000 Euro
Nach fast acht Jahren Ermittlungen startete im Februar der Prozess in Leoben. Pilsner wurde von der Staatsanwaltschaft Untreue und Vergehen gegen das GmbH-Gesetz vorgeworfen. Konkret soll es Scheinrechnungen in der Höhe von mehr als 300.000 Euro gegeben haben. Es wurde Vermögen verschoben, um so die Finanzlage zu verschleiern. Eine persönliche Bereicherung wurde dem Leobner nicht vorgeworfen.
Am Donnerstag fiel dann das mit Spannung erwartete Urteil. In seinem Plädoyer bezeichnete Staatsanwalt Andreas Riedler die Verantwortung des Angeklagten als „große Schutzbehauptung“. Bei Fragen des Verteidigers habe Pilsner wie aus der Pistole geschossen geantwortet, bei jenen des Gerichts nur zögerlich. Laut dem Sachverständigen seien Rechnungen betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbar und Rechnungstexte teils fragwürdig gewesen.
Durch langen Ermittlungen keinen Job
Verteidiger Ruhri kritisierte die lange Ermittlungsdauer und dass bei Durchsuchungen das Haus auf den Kopf gestellt wurde. „Pilsner war angesehen. Durch die Ermittlungen hat er keinen Job.“ Bei Bewerbungen würde es in zehn von elf Fällen heißen: „Kommen Sie nochmals, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.“ Bei der Verurteilung wäre die Existenz Pilsners vernichtet.
Urteil nicht rechtskräftig
Am Nachmittag lag der Richterspruch vor: Pilsner wurde in gut zwei Drittel der Anklagepunkte freigesprochen. Doch laut Gericht habe er von Anfang 2011 bis August 2014 das Vermögen der Wirtschaftsinitiative Leoben (WIL) um 95.000 Euro geschädigt. Das Urteil: zehn Monate bedingte Haft und 48.786 Euro Schadenersatz an die WIL. Pilsner und Ruhri gaben keine Erklärung ab, sie können bis Montag Einspruch erheben.
Man darf gespannt, wie das Urteil in der Leobner Politik aufgenommen wird. SPÖ-Bürgermeister Kurt Wallner hat damals die Entlassung Pilsners veranlasst.
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