Wie berichtet, wollte Landeshauptmann Doskozil verpflichtende statt der freiwilligen Bereitschaftsdienste und die Regelung durch die Ärztekammer im Burgenland kippen. Inhaltlich sieht sich das Land bestätigt, aus formalen Gründen sei die Beschwerde jedoch abgewiesen worden.
In der Frage um die Bereitschaftsdienste von Ärzten an Wochenenden hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Beschwerde des Landes abgewiesen. Die Dienste sind derzeit freiwillig und werden von der Ärztekammer geregelt.
Sicherstellung öffentliches Interesse
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil will das ändern. Für das Land liegt die Sicherstellung von Bereitschaftsdiensten im öffentlichen Interesse und sollte daher nicht mehr allein durch die Kammer geregelt werden.
Dass die Ärztekammer so grundlegende Fragen selbst regeln kann, ist ein unhaltbarer Zustand.
LH Hans Peter Doskozil
Formale Gründe
Laut dem Vorstand der Stabsabteilung Verfassungsdienst, Florian Philapitsch, erfolgte die Abweisung nur aus formalen Gründen. Inhaltlich habe der VfGH dem Land weitgehend recht gegeben.
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