Die große Frage um die Fragen wurde am Mittwoch geklärt, Justizministerin Alma Zadić (Grüne) schaltet vor dem U-Ausschuss-Auftritt von Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid das Höchstgericht ein. Doch das dauert. Fazit: Schmid darf im Ausschuss nur gefragt werden, worüber der potenzielle Kronzeuge schon bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgesagt hat ...
Alles andere könnte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stören, heißt es aus dem Justizressort. Weil die Ministerin weder dies noch die Befragungen der Parlamentarier gefährden will, wendet sie sich nun an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) - und zwar mit einer Klage im Rahmen des sogenannten Konsultationsverfahrens, um eine Klärung herbeizuführen.
Die Klage umfasst nur jene Bereiche, in denen eine Gefährdung der Ermittlungen bestehen könnte, dem Ausschuss liegt diese Liste vor. Es handelt sich dabei nicht um die bereits bekannten Themenbereiche wie „Beinschab-Tool“ etc., ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger und seine Parteifreunde wollten umfänglicher befragen. Das führte zu Auseinandersetzungen, die nun beendet sein dürften.
Keine neuen Fragen, solange der VfGH nicht entschieden hat
Rechtlich bedeutet das: Solange das Verfassungsgericht hier nicht entschieden hat, dürfen keine Fragen gestellt werden, die die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gefährden. Könnten.
• Sigi Wolf
• Beinschab-Tool
• Mutmaßliche Falschaussagen Kurz und Bonelli
• Immo-Jongleur René Benko
• Tal Silberstein
• Novomatic-Causa
Die Ministerin sagt dazu: „Es ist meine Pflicht, die laufenden Ermittlungen zu schützen, gleichzeitig soll aber die parlamentarische Aufarbeitung gesichert werden. Das wurde mit dem heutigen Schritt getan.“ Eine Befragung von Thomas Schmid zu jenen Themen, bei denen die Einvernahme durch die WKStA bereits abgeschlossen ist, sei somit möglich.
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