Es begann alles sehr vielversprechend. Kronzeugen-Anwärter Thomas Schmid startete mit einer Entschuldigung für sein bisheriges Nichterscheinen vor dem U-Ausschuss. „Da ich mich entschieden hatte, reinen Tisch zu machen, musste ich die Aussagen vor der WKStA geheim halten.“ Das war es dann aber auch schon mit der Freundlichkeit, es folgte beharrliches Schweigen. Nach zwei Stunden war der Spuk vorbei.
Schmid berief sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes von 18. Oktober. Diese rechtliche Feststellung gebe ihm das Recht, als Auskunftsperson die Beantwortung der Fragen zu verweigern, auch wenn er bereits in einem Strafverfahren geständig war. Schmid kam in den U-Ausschuss, um zu sagen, dass er nichts sagen wird.
Erstaunen machte sich im Ausschuss breit. Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl, der vergessen hatte, das Mikrofon auszuschalten, atmete einmal verzweifelt tief durch. Beratungen starteten.
Dann der zweite Anlauf. Ausschussvorsitzende Doris Bures (SPÖ) erklärte Schmid, dass die Fragen gestellt werden und er bei jeder Frage erklären müsse, warum er sich entschlagen will. Denn prinzipiell gilt: Wenn sich die Auskunftsperson nicht selbst belastet durch die Beantwortung der Frage, muss sie eine Antwort liefern.
Die erste Frage vom Verfahrensrichter lautete: „Wie kam es zu dem Namen ,Beinschab-Tool‘? Was verstehen Sie unter dem Begriff?“
Schmid verweigerte die Antwort. Da war es 10.10 Uhr - und Schmid wurde bereits eine Beugestrafe von bis zu 5000 Euro angedroht, wenn er nicht glaubhaft machen könne, warum er diese Frage nicht beantworten wolle.
Schmid ließ das kalt. Er verweigerte weiterhin. „Ihre Verweigerung ist nicht gerechtfertigt. Sie sind zur Aussage verpflichtet“, meinte Bures. Außerdem machte die U-Ausschuss-Vorsitzende „Handyman“ Schmid darauf aufmerksam, dass selbst das Justizministerium sieben Themenkomplexe für die Befragung freigegeben hatte. In diesen sieben Causen werden die Ermittlungen nicht gefährdet.
Schmid schwieg weiterhin beharrlich. Der U-Ausschuss kam nicht weiter.
Befragung immer absurder
SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer stellte Schmid eine harmlose Frage, mit der er sich nicht belasten konnte: „Kennen Sie die Unterschrift auf Seite 22 des Einvernahmeprotokolls? (Es ist die Unterschrift von Schmid, Anm.)“ Schmid antwortete: „Ich verweigere die Aussage.“
FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker versuchte es ebenso mit einfachen Fragen: „Sind sie Mitglied der ÖVP?“ Schmid: „Ich verweigere die Aussage.“ Hafenecker: „Mir ist nicht bekannt, dass es strafbar ist - zumindest noch nicht -, Mitglied der ÖVP zu sein.“ Bures lachte. Der Verfahrensrichter bewertete die Frage als zulässig. Schmid verweigerte trotzdem.
Dieses völlig undifferenzierte Verweigern der Aussage brachte Schmid mehrfach Anträge auf eine Beugestrafe ein. Wenn so ein Antrag mehrfach eingebracht wird, dann steigt das Strafmaß auf bis zu 10.000 Euro.
Schmid stellte nicht nur die Republik mit seinen Chats auf den Kopf. Er brachte auch den U-Ausschuss an seine Grenzen.
„Sie sind keine Person, der man vertrauen kann“
Hafenecker platzte der Kragen, er nützte seine Fragezeit für ein Statement. „Diese Befragung ist eine Farce. Sie spielen mit dem U-Ausschuss Katz‘ und Maus. Zuerst sind sie nicht auffindbar. Jetzt verweigern sie die Aussage. Es ist unglaublich, wie sie mit dem U-Ausschuss umgehen. Ich werde an die Justizministerin schreiben, dass Sie nicht den Kronzeugenstatus bekommen. Denn Sie sind keine Person, der man vertrauen kann.“
Nach zwei Stunden wurde die Befragung beendet. Der U-Ausschuss gab auf.
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