Verfassungsgericht:
Berliner Wahl muss komplett wiederholt werden
Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig, erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch. Eine Serie von Hindernissen hatte den Berlinern am 26. September 2021 - mitten in der Corona-Pandemie - die Stimmabgabe deutlich erschwert.
Denn am selben Tag, an dem 2,45 Millionen Stimmberechtigte zum Wählen aufgerufen waren, fand parallel der Berliner Marathon statt. Lange Schlangen vor Wahllokalen, stundenlange Wartezeiten und ein verspäteter Wahlschluss waren die Folge. Auch schlechte Vorbereitung sorgte etwa für falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen und die zeitweise Schließung von Wahllokalen.
Zum Teil stimmten Wählerinnen und Wähler auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub ausblieb. Gewählt wurden neben dem Abgeordnetenhaus auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente. Hinzu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne.
Neuer Termin wohl im Februar
Aus der Pannenserie am Superwahlsonntag haben die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts der deutschen Hauptstadt nun die Konsequenzen gezogen. Sie blieben damit bei ihrer ersten Einschätzung, die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bereits in der mündlichen Verhandlung Ende September erläutert hatte. Eine Wahlwiederholung muss jetzt innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler der 12. Februar. Seine Vorgängerin war nach dem Berliner Wahlchaos im vergangenen Herbst zurückgetreten.
Wegen der zahlreichen Pannen musste Berlins oberstes Gericht die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksversammlungen überprüfen. Insgesamt lagen ihm 35 Einsprüche gegen die Wertung vor, über vier davon war zunächst verhandelt worden. Dabei ging es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die PARTEI.
Lesen Sie auch:
Bundestagswahl wird teilweise wiederholt
Auch eine Wiederholung für die Wahl zum Bundestag ist nötig - zumindest für einen Teil der Berlinerinnen und Berliner: Der Bundestag beschloss in der vergangenen Woche auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP, dass sie in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss. Die Parteien im Bundestag gehen aber davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.
Pannen wie im September 2021 soll es nicht noch einmal geben. So sollen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus mindestens 38.000 Wahlhelfer zum Einsatz kommen - statt 34.000 im Vorjahr. Sie sollen besser geschult werden und eine deutlich höhere Entschädigung erhalten. In Wahllokalen sollen zudem mehr Wahlurnen stehen als beim letzten Mal.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.