Wenige Debatten

Nationalrat: Volksbegehren, U-Bahn und Corona

Politik
18.11.2022 18:08

Zwei mittelmäßig erfolgreiche Volksbegehren sind am Freitag am Schlusstag der Plenarwoche des Nationalrats behandelt worden. Eine der Initiativen hatte den Rücktritt der Regierung, auch mit Blick auf deren Corona-Politik, gefordert. Die andere wandte sich direkt gegen die (ohnehin längst abgeschaffte) Covid-Impfpflicht. Beschlossen wurden die weitere U-Bahn-Finanzierung in Wien sowie die Erneuerung der Buchpreisbindung.

Das Volksbegehren „Keine Impfpflicht“ erreichte heuer im Juni 242.169 Unterstützungserklärungen, was einer Beteiligung von 3,81 Prozent entspricht. Damit liegt die Initiative auf Platz 37 der bisherigen Volksbegehren. Es war das bereits vierte Begehren zu dem Thema und das am wenigsten erfolgreichste. Behandelt wurde es heute in „Erster Lesung“, also in einer ersten Aussprache.

Volksbegehren forderte Regierungsrücktritt
Auch die zweite Initiative, die den Rücktritt der Regierung verlangte, war unter anderem mit der Covid-Politik begründet worden. 172.713 Personen bzw. 2,72 Prozent der Unterstützungsberechtigten schlossen sich dem Begehren an, Platz 43 im Ranking.

Durch Änderungen im Epidemiegesetz wurde danach eine rechtliche Grundlage für den Versand von Erinnerungsschreiben für Covid-19-Impfungen geschaffen. Mit der praktischen Umsetzung der Maßnahme wird die ELGA GmbH beauftragt. Sie soll anhand der im zentralen Impfregister gespeicherten Covid-19-bezogenen Angaben jene Personen ermitteln, für die die Vervollständigung der Grundimmunisierung oder eine Auffrischungsimpfung empfohlen wird.

U-Bahn-Ausbau abgesegnet
Einhellige Zustimmung gab es dann für eine Vereinbarung des Bundes mit dem Land Wien über die Finanzierung der vierten und fünften Ausbauphase der Wiener U-Bahn, wie bisher im Verhältnis 50 zu 50. Die Gesamtkosten betragen 5,741 Milliarden Euro. Das Vorhaben umfasst das bereits in Bau befindliche Linienkreuz der U-Bahnlinien U2 und U5 mit einer Verlängerung der Linie U2 bis Wienerberg sowie der Linie U5 bis Hernals bis 2033.

Mit den Stimmen aller Fraktionen wurden auch Neuregelungen in der Ausgestaltung der Buchpreisbindung angenommen. So wird der Begriff „Letztverkaufspreis“ durch den Brutto-„Mindestpreis“ ersetzt. Die Preisbindung legt fest, dass Letztverkäufer den Mindestpreis um höchstens fünf Prozent unterschreiten können. Ausnahmen gelten für ausdrücklich angekündigte „Lagerabverkäufe“. Präzisiert werden auch die Ausnahmeregelungen für ein Abweichen vom festgelegten Mindestpreis. Beim Verkauf an öffentliche Bibliotheken und Schulbibliotheken kann er um maximal zehn Prozent unterschritten werden. Ursprünglich waren 20 Prozent vorgesehen, dies wurde nach Protesten der Branche zurückgenommen.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt