Die Einspruchspunkte konnten bei den Ermittlungen nicht bestätigt werden. Deshalb wurde der Einspruch abgewiesen.
Keine Wahlwiederholung in Zurndorf: Die Landeswahlbehörde hat die von der Unabhängigen Liste Zurndorf (ULZ) eingebrachte Anfechtung der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl abgewiesen. „Die Einspruchspunkte konnten aufgrund des von der Behörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens im Ergebnis nicht bestätigt werden“, teilte die Behörde mit. Laut ULZ soll es beim Urnengang Unregelmäßigkeiten gegeben haben.
Die SPÖ holte am 2. Oktober 54,6 Prozent, die ÖVP 21,5 Prozent. Die Unabhängige Liste schaffte nur zwei Prozent und verpasste damit den Einzug in den Gemeinderat.
Bürgermeister Werner Friedl (SPÖ) zeigte sich durch die Entscheidung der Behörde bestätigt: „Ich habe nichts anderes erwartet.“ Im Einspruch der ULZ habe sich nichts Stichhaltiges befunden.
Ich habe nichts anderes erwartet.
Bürgermeister Werner Friedl
Der entsprechende Bescheid wird demnächst zugestellt. Danach kann die Wahl innerhalb von vier Wochen noch beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Die Unabhängige Liste will sich diese Möglichkeit vorerst noch offenhalten.
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