Anzeige bei der Justiz

Lobautunnel: Ist Gewessler persönlich haftbar?

Wien
26.11.2022 06:00

Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) blockiert den Lobautunnel. SPÖ und ÖVP toben und wollen rechtliche Schritte, die FPÖ ruft die Justiz an. Was der grünen Umweltministerin nun passieren kann.

Die Grünen wollen sich über die nächste Parlamentswahl retten. Der Lobautunnel ist für die „Ökos“ ein absolutes No-Go. Daher hat ihn Umweltministerin Gewessler auf Eis gelegt.

Stadt Wien und Land Niederösterreich sehen in der Blockade glatten Rechtsbruch. „Beschlüsse des Parlaments sind durch Minister umzusetzen“, wettert die Wiener Mobilitätsstadträtin Ulli Sima. Neben Simas SPÖ toben auch ÖVP und FPÖ. Doch ist das nur zahnloses Gebrüll oder kann Gewessler persönlich haftbar gemacht werden?

Stein des Anstoßes: der geplante Lobautunnel (Bild: APA, krone.at-Grafik)
Stein des Anstoßes: der geplante Lobautunnel

Das wäre möglich:

  • Die Ministeranklage: Amtsträger (wie Minister) können wegen schuldhafter Rechtsverletzungen beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden. Bei Verurteilung droht der Amtsverlust. Realistisch ist das Szenario derzeit nicht. Der Regierungspartner ÖVP müsste einer Anklage zustimmen. Das wäre ein offener Koalitionsbruch und zu 99,99 Prozent Neuwahlen. Das können die Türkisen bei den aktuellen Umfragewerten nicht wollen.
  • Die persönliche Anklage: FPÖ-Verkehrssprecher Anton Mahdalik bringt eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Die Justiz soll prüfen, ob Gewessler den Strafbestand nach Paragraf 180 - vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt (weil ohne die Umfahrung die Abgas- und Staubbelastung in massiv Wien steigt) - erfüllt sowie ihre Amtsbefugnis vorsätzlich missbraucht hat. Parlamentarische Immunität genieße die Ministerin keine, so Mahdalik. Eine persönlichen Haftung wäre demnach möglich.
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