Die Justiz hat dem Verfassungsgerichtshof eine kurze Zusammenfassung jener Aussagen von Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid übermittelt, die in den Akten über die Einvernahmen durch die WKStA geschwärzt sind. Der VfGH muss Bescheid wissen, um entscheiden zu können, zu welchen Themen Schmid im U-Ausschuss befragt werden darf. Auch in einem anderen Bereich der Korruptionsvorwürfe gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und sein Umfeld gibt es Bewegung: Die Justiz darf die Handys der Fellner-Brüder auswerten.
Sorgen, dass mit Übermittlung der kurzen Zusammenfassung bisher unbekannte Details der Schmid-Aussagen vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) an die Öffentlichkeit geraten könnten, wies der VfGH am Dienstag im Ö1-„Mittagsjournal“ zurück. Es wurde auf die strengen Regeln zum Umgang mit vertraulichen Auskünften hingewiesen. Diese Regeln bestehen bereits seit 2015 und orientieren sich an jenen des Parlaments für den Umgang mit geheimen Unterlagen.
Verweigerung der ÖVP machte Schritt notwendig
Die Auskunft eingeholt haben die Höchstrichter, weil Justizministerin Alma Zadic (Grüne) den VfGH um Klärung der Frage ersucht hat, wie weit Schmid vom ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss befragt werden können muss. Denn die ÖVP war vor der - dann höchst unergiebigen - Befragung Schmids nicht bereit, eine vom Justizministerium angestrebte Vereinbarung zum Schutz der WKStA-Ermittlungen einzugehen.
Zadic wollte mit den Fraktionen vereinbaren, dass Schmid nur zu jenen Teilen befragt wird, zu denen er bei der Staatsanwaltschaft bereits vollständig ausgesagt hat. Die ÖVP wollte sich nicht einschränken lassen - und hätte so potenziell die Ermittlungen der WKStA auch gegen die Partei selbst gefährden können. Daraufhin wandte sich Zadic an den VfGH. Über diesen und weitere Anträge zum U-Ausschuss berät der VfGH aktuell.
So müssen die Höchstrichter ebenfalls entscheiden, ob die Justiz die Chats Schmids mit Personen, die ein „Naheverhältnis zur SPÖ oder FPÖ“ haben sollen, herausgeben muss - wie es die ÖVP verlangt und das Ministerium verweigert hatte. Ein weiterer Antrag betrifft das Begehren der ÖVP, den Datenbestand von E-Mail-Konten der WKStA sowie die gesamte schriftliche Kommunikation innerhalb der Behörde, soweit sie mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängt, zu erheben und dem Ausschuss vorzulegen.
Justiz darf Fellner-Handys durchleuchten
Indes erlaubt das Landesgericht Wien der WKStA die komplette Auswertung der Handy- und Mailkommunikation von Wolfgang und Helmuth Fellner, den Chefs der Mediengruppe Österreich. Laut „ZiB 2“ haben die beiden den Ermittlern zu wenige Daten geliefert. Die Medienmanager legten Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Wolfgang Fellner spricht von einem Bruch des Redaktionsgeheimnisses.
Die Fellner-Brüder werden im Zuge von WKStA-Ermittlungen als Beschuldigte in Zusammenhang mit Bestechung und Untreue geführt. Sie sollen demnach Inseraten- und Medienkooperationsvereinbarungen mit dem Team rund um den ehemaligen ÖVP-Chef Kurz getroffen haben. Für Inserate sollen sie gefällig berichtet und manipulierte Umfragen, die mit Steuergeld finanziert wurden, veröffentlicht haben. Die Fellners wiesen diese Vorwürfe stets zurück.
Fußpflege vom Redaktionsgeheimnis gedeckt?
Das Gesetz sieht in Hinblick auf das Redaktionsgeheimnis vor, dass geschützte Kommunikation von Beschuldigten selbst aussortiert werden darf. Dafür hatten die Fellner-Brüder mehrere Monate Zeit. Es dürfte dabei aber nur ein minimaler Anteil der Kalendereinträge freigegeben und Termine wie „Auto abholen“ oder „Fußpflege“ als vom Redaktionsgeheimnis gedeckt ausgewiesen worden sein. Auch Rechnungen an das Finanzministerium hätten die Fellners nicht freigegeben. Deshalb entschied das Gericht jetzt, „dass sämtliche Dateien zum Akt genommen werden und ausgewertet werden dürfen“.
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