Die gestiegene Inflation schlägt sich auch in den Politikergehältern nieder: Sie bekommen im kommenden Jahr um 5,3 Prozent mehr Geld. Sofern der Nationalrat keine andere Regelung beschließt, tritt die Erhöhung mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Ausgangspunkt der „Bezügepyramide“ sind die Einkommen der Nationalratsabgeordneten. Sie erhalten kommendes Jahr 9873 Euro brutto monatlich - um 497 Euro mehr als heuer (alle Werte auf ganze Euro-Beträge gerundet, Anm.).
Der Rechnungshof hat diese gesetzlich festgelegte Erhöhung am Donnerstag im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ veröffentlicht. Ausgehend von den Gehältern der Nationalratsabgeordneten werden in dem nach mehreren Gagenskandalen 1997 fixierten System auch die anderen Politikergehälter berechnet - jedoch mit einer gewissen Einschränkung: Denn für das Jahr 2021 wurde für Bundespolitiker bis hinunter zur Klubobmann-Ebene sowie für Volksanwälte und RH-Präsidentin eine Nulllohnrunde beschlossen - für diese Positionen gilt somit ein anderer Ausgangswert für die Lohnerhöhung - nämlich 9536 Euro.
Höchste Lohnerhöhung für Bundespräsident Van der Bellen
An der Spitze steht Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der 280 Prozent des Ausgangsbetrags und damit 26.701 Euro (plus 1344 Euro) bekommt, vor Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) mit 23.840 Euro Monatsgage (plus 1200 Euro) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) mit 20.979 (plus 1056 Euro Euro). Die Landeshauptleute erhalten maximal 19.745 Euro (plus 994 Euro), wobei das Bezügebegrenzungsgesetz für Landespolitiker nur Obergrenzen vorgibt, die auch unterschritten werden können.
Minister erhalten kommendes Jahr 19.072 Euro (plus 960 Euro). Den Klubobleuten der fünf Parlamentsparteien stehen 16.211 Euro (plus 816 Euro) zu, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) erhält 20.026 (plus 1009 Euro). Neben dem Landeshauptmann regelt die Einkommenspyramide auch die Obergrenzen für eine Reihe weiterer Landespolitiker, darunter die Landesräte (17.771 Euro), die Landtagspräsidenten (14.809 Euro) und die Landtagsabgeordneten (7898 Euro). Die Bundesratsmandate erhalten genau halb so viel wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat: 4936 Euro.
Keinen Spielraum bei Gehaltserhöhung
Bei der Festlegung der Gehaltserhöhungen hat Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker keinen Spielraum. Sie ergeben sich aus einem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor. Der entspricht entweder der Inflationsrate in der Zeit vom Juli des Vorjahres bis zum Juni des aktuellen Jahres oder der für das Folgejahr festgelegten ASVG-Pensionserhöhung. Herangezogen wird der niedrigere Wert. Für 2023 war das die Inflation mit 5,3 Prozent (das entspricht einem Anpassungsfaktor von 1,053), der ASVG-Wert lag bei 5,8 Prozent.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.