Ein 13-jähriger Gymnasiast lag nach einem Sprung schwer verletzt im Stiegenhaus des BRG Bad Ischl. Ob ein Krampus daran schuld ist, soll nun eine Untersuchung klären.
Ellbogen zertrümmert, Finger verletzt, Nase gebrochen - vom dritten in den zweiten Stock sprang bzw. stürzte am BRG Bad Ischl ein 13-jähriger Schüler. Angeblich auf der Flucht, weil er sich so vor den zwei Krampussen, die am 5. Dezember in der Schule waren, fürchtete, in Panik geraten war und sich über das Geländer schwang.
Teilnahme nicht zwingend
Die Angaben über den Hergang des Unglücks gehen auseinander. „Wir gehen von einem Unfall aus“, heißt es von der Bildungsdirektion, und die Schulleiterin bemüht sich um Beruhigung: „Niemand musste zu den Krampussen gehen. Die Türen zu den Klassenräumen waren offen, wer auf den Gang hinausgehen wollte, durfte dies tun. Niemand wurde gezwungen.“
Eltern nicht informiert
Dass die „Kramperl“ in der Schule waren, sei geplant, aber nicht vorher den Eltern kommuniziert worden. „Es gab genaue Spielregeln. In den Kostümen steckten zwei Schüler und es waren Lehrkräfte als Aufsichtspersonen dabei“ - die Schule hat an die Bildungsdirektion einen Bericht geschrieben, eine offizielle Anzeige gibt es aber nicht. „Ich bin mit den Juristen in Kontakt“, sagt die Direktorin.
Ins Spital eingeliefert
Noch ist nicht klar, ob ein Krampus dem 13-Jährigen nachgelaufen ist oder nicht. Alles sei so schnell gegangen, dass die Lehrer den Absturz nicht mehr verhindern konnten. Die Schulärztin, die im Haus war, alarmierte schließlich die Rettung, die den schwer verletzten Buben ins Spital brachte. „Er freut sich schon wieder auf die Schule“, sagt die Direktorin - und, dass sie den Hergang genau aufklären möchte.
„Krone“-Kommentar: Selbst ermitteln oder vertuschen
Der Unfall im BRG Bad Ischl ist schon zehn Tage her - und es gibt keine Anzeige. Die Direktorin sieht es nicht als ihre Pflicht, dies müssten Versicherung oder Erziehungsberechtigte tun. In der Schule würde man den Vorfall klären, mit Beteiligten sprechen. Außerdem kommt nicht bei jedem Turnunfall die Polizei. Also, wenn sich mein Bub beim Turnen den Fuß bricht, brauche ich keine Polizei. Aber wenn er in der Schule übers Stiegengeländer fällt, dann möchte ich eine unabhängige Aufklärung. Heißt ja nicht, dass es einen Schuldigen gibt, aber das gehört nicht im Haus ermittelt. Sonst bleibt der Verdacht des Vertuschens.
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