Nationalratsbeschluss

Möglichkeit für Fernrezepte wird erweitert

Politik
14.12.2022 20:56

Der Nationalrat dehnte am Mittwoch die Möglichkeit für Apotheken aus, sogenannte Fernrezepte zu nutzen. Das bedeutet, dass eine Ärztin oder ein Arzt ein Rezept direkt an die Apotheke schickt, damit der Gang in die Praxis erspart wird. Darüber hinaus wurde die Abgabe von kostenlosen Corona-Antigentests um ein halbes Jahr verlängert.

Die Möglichkeit des Fernrezepts wurde ebenfalls in der Corona-Pandemie geschaffen und zuletzt nicht mehr verlängert. Wie lange sie nun gilt, geht aus einer ersten Meldung nicht hervor. Zu beachten ist jedenfalls, dass die Patientin beziehungsweise der Patient nicht aus ELGA ausgetreten sein darf, um das Fernrezept in Anspruch nehmen zu können. Die Ärztin oder der Arzt gibt das Rezept nämlich in der elektronischen Gesundheitsakte ein. Betroffene können den Weg in die Praxis dennoch umgehen, indem sie beispielsweise anrufen und um das Zusenden des Rezepts an ihre eigene Adresse bitten.

Der Nationalrat beschloss am Mittwoch zudem weitere Maßnahmen, die Apotheken betreffen. So wird etwa die Ausnahmebestimmung, Gesundheitsdaten bei Suchtgiftrezepten per Mail übermitteln zu können, verlängert. Suchtgiftrezepte werden vor allem zur Schmerzbekämpfung, aber auch in der Drogenersatztherapie verschrieben.

Corona-Tests und Impfungen verlängert
Ebenfalls verlängert werden die Abgabe von kostenlosen Corona-Antigentests durch Apotheken, die Möglichkeit zur Freistellung von der Arbeit aufgrund eines Corona-Attests und die Berechtigung von Ärztinnen und Ärzten, Impfungen gegen Covid-19 durchzuführen (jeweils um ein halbes Jahr). Selbiges gilt für das Durchführen von Tests bei symptomlosen Personen in Praxen. Darüber hinaus verlängerte der Nationalrat bis Mitte 2023 einen Notvorrat an Covid-19-Schutzausrüstungen und medizinischen Produkten. Damit soll gewährleistet werden, dass etwaige Engpässe oder Bedarfsspitzen für einen bestimmten Zeitraum ausgeglichen werden können.

Neu ist, dass es bei Impfungen keine Sonderfachbeschränkungen mehr geben wird. Das bedeutet, dass beispielsweise Kinderärztinnen und Kinderärzte auch gleich die Eltern mitimpfen können.

Porträt von krone.at
krone.at
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