Zu Unrecht abkassiert?

Ungeeichte Brückenwaage verärgert Lkw-Fahrer

Steiermark
22.12.2022 06:30

Die Polizei nutzt seit Jahren eine nicht geeichte Brückenwaage für Kontrollen im obersteirischen Niklasdorf. Wurden dadurch zahlreiche Fahrer zu Unrecht zur Kasse gebeten? Ein Anwalt meint: Ja!

Tausende Lkw passieren täglich die steirischen Straßen. Dementsprechend finden auch regelmäßig Kontrollen der Polizei statt. Im April dieses Jahres wurde auch der Fahrer eines Holztransporters aus dem Murtal von Beamten der Verkehrsinspektion Leoben herausgefischt. Um das Ladegut zu überprüfen, wurde der Lenker zur Brückenwaage des Zollamts in Niklasdorf gelotst. Dort stellte sich heraus, dass das Gefährt um 5000 Kilogramm überladen war. Konsequenz: 1000 Euro Strafe, die jeder der drei Geschäftsführer des Unternehmens zu berappen hätte.

Wegen hoher Kosten nicht geeicht
Die Firma beauftragte aber Anwalt Marc Simbürger, der einen Einspruch verfasste und das Eichungsprotokoll der Brückenwaage anforderte. Das folgende Schreiben des Zollamts an die Polizei ließ bei ihm die Alarmglocken schrillen: „Bedauerlicherweise muss Ihnen mitgeteilt werden, dass die Brückenwaage bei der Zollstelle in Niklasdorf bereits seit vielen Jahren aufgrund der hohen Eichungskosten nicht mehr geeicht wurde“, heißt es da.

Zitat Icon

Offenbar ergingen jahrelang unberechtigte Strafen auf Basis einer nicht geeichten Waage. Ich überlege, eine Sachverhaltsdarstellung zu machen.

Marc Simbürger, Anwalt der Kanzlei Reif und Partner

Finanzministerium schiebt Schwarzen Peter weiter
Beim Finanzministerium erfährt die „Krone“ auf Anfrage: „Die Brückenwaage am Amtsplatz der Zollstelle Leoben wird vom Zoll seit dem Jahr 2014 für Zollabfertigungen nicht mehr benötigt, nicht mehr genutzt und auch nicht mehr geeicht. Die Polizei nutzt die Brückenwaage auf eigene Verantwortung in unregelmäßigen Abständen für Wiegetätigkeiten.“

„Rechtlich nicht nötig“
„Wir wissen, dass die Waage nicht geeicht ist. Rechtlich ist das auch nicht nötig“, sagt Polizeisprecher Fritz Grundnig. Es benötige lediglich mehrere Wiegevorgänge und höhere Toleranzgrenzen. Dem widerspricht der Jurist: „Die Auffassung der Polizei, wonach man eine eichpflichtige Waage ungeeicht verwenden könne, widerspricht nicht nur krass dem Gesetz, sondern klingt nach einer Schutzbehauptung, um diesen Fehler zu kaschieren.“

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